Mai 2003 |
030508 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die ostdeutsche Verbundnetz Gas AG (VNG) darf ihre Beteiligung an der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH von bisher 20 auf 24,9 Prozent erhöhen. Wie das Bundeskartellamt am 5. Mai mitteilte, will es den Zusammenschluß nicht weiter verhindern, nachdem die VNG im März 2003 bestimmte Veränderungen im Bereich des Netzzugangs zugesichert hat.
Vor einem Jahr hatte das Bundeskartellamt die Absicht geäußert, die geplante Anteilserhöhung untersagen, weil dadurch die VNG ihre marktbeherrschende Stellung beim Absatz von Gas an Weiterverteiler verstärken und beim Absatz an industrielle Sondervertragskunden eine solche erhalten würde. Es hat diese Sicht der Dinge in dem jetzt veröffentlichten Beschluß nochmals bekräftigt. Die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb würden nun aber durch die angekündigten Verbesserungen im Bereich des Netzzugangs für konkurrierende Anbieter von Erdgas kompensiert.
Wie aus dem Beschluß hervorgeht, hält es das Kartellamt nicht für erforderlich, daß ein Anteilseigner auch gesellschaftsrechtlich die Position besitzt, um seine Wünsche und Vorstellungen in einem anderen Unternehmen durchzusetzen. Entscheidend sei dessen tatsächliche Einflußmöglichkeit. Obwohl die geplante Beteiligung der VNG an der EMB knapp unter den 25 Prozent für eine Sperrminorität liegt, könne der Zusammenschlußtatbestand des § 23 Abs. 1. Nr. 4 GWB als erfüllt angesehen werden. Der wettbewerblich erhebliche Einfluß ergebe sich hier "bereits aus der Höhe der dann gehaltenen Beteiligung von knapp 25 Prozent eines Gasversorgers an einem seiner bedeutenden Abnehmer und der aufgrund dieses Vertikalverhältnisses zu erwartenden gegenseitigen Rücksichtnahme auf die beiderseitigen wettbewerblichen Interessen". Hinzu komme, daß die Gaz de France, die bisher knapp 80 Prozent an der EMB hält und davon 4,9 Prozent der VNG überlassen will, mit 5,26 Prozent an der VNG beteiligt ist.
Die EMB ist ein regionales Gasversorgungsunternehmen, das im westlichen Brandenburg über ein eigenes Gasleitungsnetz Weiterverteiler und Endverbraucher mit Erdgas beliefert. Bis August 2001 gehörte sie zu jeweils 44,93 Prozent dem RWE-Konzern und der Gaz de France. Den Rest hielten die VNG (10,13 %) und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (0,014 %). Im Zuge der Auflagen, die das Bundeskartellamt für die Fusion von RWE und VEW machte, ging die RWE-Beteiligung auf Gaz de France und VNG über, die dadurch ihre Anteile auf knapp 80 Prozent bzw. 20 Prozent erhöhen konnten.