Dezember 2003 |
031203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die bisherige unbegrenzte Bürgschaft des französischen Staates für die Electricité de France (EDF) entfällt spätestens Ende 2004. Außerdem muß die EDF 888 Millionen Euro an Steuervorteilen zurückzahlen, die sie von 1987 bis 1997 für Rückstellungen zum Bau von Hochspannungsleitungen erhalten hat. Einschließlich der seit 1997 angefallenen Zinsen beläuft sich die Rückzahlung auf 1,2 Milliarden Euro. Dies beschloß die EU-Kommission am 16. Dezember 2003 auf Vorschlag von Wettbewerbskommissar Mario Monti, nachdem sie ein Jahr lang die verschiedenen Vergünstigungen untersucht hat, die bisher der EDF durch den französischen Staat gewährt wurden (siehe 021007).
Eine weitere ungerechtfertigte Bevorzugung gegenüber Konkurrenten sieht die Kommission im Pensionssystem der EDF. Es soll nun ausgegliedert und als Versorgungskasse für die gesamte Strom- und Gasbranche auf eine neutrale Basis gestellt werden. Die Kommission geht davon aus, daß dieses Versorgungssystem ohne staatliche Hilfe mit Beiträgen der Unternehmen und ihrer Beschäftigten finanziert wird. Die Rentengarantien für die 110.000 EDF-Mitarbeiter werden auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt, ohne daß es dafür Rücklagen gibt. Die Rentenkasse wird außerdem traditionell von der Gewerkschaft CGT kontrolliert. Damit bahnt sich in dieser Frage ein enormes Konfliktpotential an.
Die französische Regierung will die
Brüsseler Auflagen zum Anlaß nehmen, um die Rechtsform
der EDF zu ändern: Aus dem Unternehmen, das bisher unmittelbar
dem Staat gehört, soll eine Aktiengesellschaft werden. Dies
wäre der erste Schritt zur Privatisierung der EDF. Ein Börsengang
dürfte allerdings erst in Frage kommen, wenn die in vieler
Hinsicht undurchsichtige finanzielle Situation des Unternehmens
für potentielle Anleger durchschaubarer geworden ist.