April 2004

040401

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag beschloß umfassende EEG-Novellierung

Der Bundestag verabschiedete am 2. April eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Unterschied zum vorangegangenen Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition enthält die nun beschlossene Fassung eine weitere Verbesserung der Förderung von Strom aus Biomasse, der nun bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe mit bis zu 17,50 Cent/kWh vergütet werden muß. Für Wasserkraft bis 500 kW wurde die Vergütung von 7,67 auf 9,67 Cent/kWh erhöht, und auch für Strom aus Deponie-, Klär- und Grubengas steigt die Vergütung um weitere zwei Cent/kWh beim Einsatz innovativer Technologien (siehe tabellarische Übersicht). Die ursprünglich geplante Begrenzung der Förderung von Windstrom auf Anlagen mit mindestens 60 Prozent des Referenzertrags und die Anhebung dieser Grenze auf 65 Prozent (031106) wurde fallengelassen, weil dies nach Ansicht der Regierungskoalition zu überzogenen Einschnitten geführt hätte. Die Förderung von Kleinwasserkraftanlagen mit Leistungen bis 500 kW bleibt im Unterschied zum ersten Entwurf auch an neuen Standorten möglich, sofern keine durchgehende Querverbauung des Gewässers erfolgt.

Neu ist ferner die Einrichtung eines öffentlichen Registers gemäß § 15 Absatz 3, in dem eine Bundesbehörde alle Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfaßt. Nach Einrichtung dieses Registers besteht nur für registrierte Anlagen ein Vergütungsanspruch. Die Mitte 2003 eingeführte Härtefall-Regelung für stromintensive Betriebe (030603), die bis 1. Juli 2004 befristet ist, wurde in § 16 dauerhaft übernommen und verbessert: Sie greift jetzt schon, wenn der Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 10 Gigawattstunden übersteigt (zuvor 100 Gigawattstunden).

"Üblicher Preis" für KWK-Strom an die Börse gekoppelt

Kurzfristig wurde der insgesamt vier Artikel enthaltenden Gesetzesvorlage, die in Artikel 1 die Neufassung des EEG regelt, noch ein Artikel 3 zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes eingefügt, das nun in § 4 Absatz 3 den "üblichen Preis" für die Einspeisung von KWK-Strom folgendermaßen definiert: "Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal." Der Gesetzgeber gewährt damit den Erzeugern von KWK-Strom eine deutlich höhere Vergütung, als sie die Netzbetreiber bisher zu zahlen bereit waren (siehe 030102).

VDEW spricht von "handstreichartigen Änderungen"

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) kritisierte kurz vor Verabschiedung des Gesetzes in Stellungnahmen gegenüber dem zuständigen Bundestagsausschuß sowie in Schreiben an die Länder die Endfassung der Novelle und sprach von "in letzter Minute handstreichartig beschlossenen Änderungen". Ohne Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesrats hätten die Koalitionsfraktionen Bestimmungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, welche die Fördereffizienz verschlechtern, die Rechtsunsicherheit erhöhen und die Versorgungszuverlässigkeit gefährden würden. Insbesondere nehme die nunmehr verfügte Koppelung des "üblichen Preises" für KWK-Strom an den Börsenpreis keine Rücksicht auf den Wert des eingespeisten Stroms. Unsachgerecht sei ferner die Streichung des 65-Prozent-Referenzkriteriums für Windstrom. Der in § 5 Absatz 2 vorgesehene Abzug von einspeisungsbedingt vermiedenen Netznutzungsentgelten beim Belastungsausgleich unter den Netzbetreibern gemäß § 14 sei rechtssystematisch falsch und insbesondere bei Windstrom unangebracht. Weiter kritisierte der VDEW, daß die Netzbetreiber gemäß § 12 Absatz die Zahlung der Vergütungen nicht vom Abschluß eines Vertrags abhängig machen dürfen. Die Förderung großer Wasserkraftanlagen gemäß § 6 Absatz 2 sei an "nahezu prohibitive Sondervoraussetzungen" geknüpft.

FDP und Union  unterlagen mit dem Wunsch nach Vertagung

Im August 2003 hatte das Bundesumweltministerium einen ersten Referentenentwurf vorgelegt (030803), der anschließend in modifizierter Form (031106) sowohl von der Bundesregierung als auch von den Fraktionen der beiden Regierungsparteien im Parlament eingebracht wurde. Nach einer Anhörung durch den federführenden Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 8. März 2004 beschloß dieser am 31. März mit den Stimmen von SPD und FDP die zahlreichen Änderungen, über die das Parlament nur zwei Tage später abstimmte. Der Wunsch von FDP und Union nach einer Vertagung der Abstimmung wegen des späten Eingangs der Änderungsanträge wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

Das Gesetz wird nun erneut vom Bundesrat behandelt, der bereits zum ersten Entwurf ausführlich Stellung genommen hatte, ohne daß die von ihm vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigt wurden. Es soll noch vor der Sommerpause des Parlaments in Kraft treten.

Links (intern)