Februar 2005 |
050211 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt will künftig verhindern, daß die etablierten Ferngasunternehmen mit Stadtwerken und anderen kommunalen Energieversorgern langfristige Lieferverträge vereinbaren. Dies geht aus einem Diskussionspapier zur kartellrechtlichen Beurteilung langfristiger Gaslieferverträge hervor, das die Behörde am 28. Januar veröffentlichte. "Die Praxis der langfristigen Gasbindungen von Weiterverteilern hat de facto zu einer Abschottung der deutschen Märkte für in- und ausländische Lieferanten geführt", erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die Liberalisierung das Gasmarktes komme auch im siebten Jahr nur schleppend voran. Sie werde nur dann zum Erfolg führen, wenn ein effektiver Durchleitungsmechanismus gewährleistet sei sowie ausreichende Nachfragemengen im Wettbewerb zur Verfügung stünden. Ohne eine Lockerung der langfristigen Bezugsbindungen laufe Durchleitungsregulierung aber ins Leere.
Das vom Bundeskartellamt vorgelegte Papier enthält folgende Eckpunkte: Lieferverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren und einer Bedarfsdeckung von über 80 Prozent sind ebenso unzulässig wie Lieferverträge mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren und einer Bedarfsdeckung von über 50 Prozent. Die jeweiligen Anteile müssen sich auf den tatsächlichen Bedarf und nicht auf eine von den Unternehmen festgelegte Referenzmenge beziehen. Mehrere Lieferverträge zwischen einem Lieferanten und dem Kunden werden als ein Vertrag angesehen, damit auch Marktverschließungseffekte mittels zeitlicher Vertragssplittung verhindert werden. Gleichzeitig sollen stillschweigende Verlängerungsklausen für die Gaslieferverträge nicht akzeptiert werden. Sogenannte "englische Klauseln", die den etablierten Lieferanten berechtigen, in günstigere Konkurrenzangebote einzusteigen, werden aufgrund des damit verbundenen Abschottungseffekts ebenfalls als kartellrechtlich unzulässig erachtet.
Auf Druck der Landeskartellbehörde verzichten 16 bayerische Gasversorger vorerst auf Preiserhöhungen. Sie hätten zugesagt, ihre Preise bis Ende Juni konstant zu halten, teilte das bayerische Wirtschaftsministerium am 14. Februar in München mit. Die Landeskartellbehörde habe daraufhin die Verfahren gegen die Versorger eingestellt.
Bei einer Untersuchung der Gaspreise in Bayern hatte die Behörde festgestellt, dass die 16 Unternehmen zu den teuersten Versorgern des Landes gehören. Die meisten von ihnen wollten die Preise zum 1. April nochmals erhöhen - teilweise um mehr als zehn Prozent. Sie hatten dies damit begründet, dass wegen der zeitlich verzögerten Anbindung des Gaspreises an den Ölpreis zum 1. April 2005 von weiter steigenden Erdgaspreisen auszugehen sei.