September 2005

050910

ENERGIE-CHRONIK


Nordrhein-Westfalen erschwert Errichtung von Windkraftanlagen

Die neue nordrhein-westfälische Landesregierung aus CDU und FDP will zwei Monate nach ihrem Regierungsantritt die Errichtung von Windkraftanlagen erschweren. Am 6. September stellte Wirtschaftsministerin Christa Thobben gemeinsam mit Bauminister Oliver Wittke und Umweltminister Eckhard Uhlenberg den Entwurf eines entsprechenden Erlasses vor, der voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft tritt. Der Erlaß erlaubt es, bei der Regional- und Bauleitplanung pauschale Abstände von 1500 Metern zu Wohngebieten vorzusehen. Die Raumbedeutsamkeit von Windkraftanlagen wird neu definiert: Jede Anlage über 50 Meter Höhe gilt nun als raumbedeutsam. In regionalen Grünzügen kann die Windenergie künftig nicht mehr genutzt werden. Bei Windrädern über 50 Meter Höhe - also für fast alle - ist mit Inkrafttreten des Erlasses ein immissionsschutzrechtliches Verfahren durchzuführen. Die Kosten für den Rückbau einer Anlage nach Ablauf ihrer Lebensdauer müssen schon beim Bauantrag gesichert sein; dazu gehört eine Bankbürgschaft über 6,5 Prozent der Investitionskosten. Wegen der Gefahr von Eiswurf müssen Anlagen moderner Größenordnung (Höhe 150 Meter) jetzt einen Abstand von fast 300 Metern zu Verkehrswegen einhalten.

Damit werde eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Windkraftanlagen im Landschaftsgesetz rückgängig gemacht, die es so nur in Nordrhein-Westfalen gebe, meinte Umweltminister Uhlenberg. "Landschaftsschutz, Bevölkerungsschutz und der Einsatz der Windenergie werden künftig wieder in ein vernünftiges Verhältnis zueinander gesetzt", erklärte Bauminister Wittke.