Oktober 2005

051003

ENERGIE-CHRONIK


"Selbstverpflichtung" von E.ON genügt dem Bundeskartellamt nicht

Mit einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" reagierte die E.ON Ruhrgas Anfang Oktober auf den Vorwurf des Bundeskartellamts, eine gütliche Einigung mit den 15 deutschen Ferngasgesellschaften im Streit um die Laufzeiten von Gaslieferverträgen (050905) verhindert zu haben. Flankierend startete die Konzernholding eine erneute Anzeigenkampagne in deutschen Tageszeitungen. Sie möchte damit die "Aufmerksamkeit auf Fakten lenken" und das Publikum überzeugen, "daß E.ON durch langfristige Importverträge die Versorgung mit Gas sichert und zugleich seinen Kunden individuelle und maßgeschneiderte Lieferverträge bietet".

Die bereits am 27. September angekündigte Selbstverpflichtung präzisierte E.ON Ruhrgas am 7. Oktober dahingehend, daß man bereit sei, die vom Bundeskartellamt genannten Laufzeiten für neue Lieferverträge zu akzeptieren, die bei einer Absatzdeckung von über 50 Prozent höchstens vier Jahre und bei mehr als 80 Prozent höchstens zwei Jahre betragen. Man sei aber nicht bereit, vom Wettbewerb um Restmengen ausgeschlossen zu werden, wie dies vom Bundeskartellamt ebenfalls verlangt worden sei. Die bestehenden Verträge wolle E.ON zum 1. Oktober 2008 enden lassen. Sofern sie über fünfzig Prozent des Abnehmerbedarfs decken, werde den Abnehmern ab Herbst 2006 ein Sonderkündigungsrecht für den über fünfzig Prozent hinausgehenden Anteil zugestanden.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, bezeichnete dieses Angebot als "völlig unzureichend". Soweit E.ON Ruhrgas die Forderungen des Kartellamtes in Bezug auf Laufzeit und Bedarfsdeckungsgrad übernehme, solle dies nur für neue Verträge gelten, erklärte Böge am 11. Oktober bei der Jahrestagung Erdgas in Berlin. Bestehende Verträge blieben davon unberührt. Diesen Abnehmern werde nur ein Sonderkündigungsrecht für eine Teilmenge eingeräumt. Mit einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung werde sein Amt ein Verfahren gegen E.ON Ruhrgas notfalls bis zum Bundesgerichtshof verfolgen, um Rechtsklarheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Der E.ON-Konzern ließ dazu verlauten, daß er unabhängig von der Position des Bundeskartellamts an der Selbstverpflichtung festhalten werde.