Oktober 2005

051004

ENERGIE-CHRONIK


E.ON Hanse will Kalkulation der Erdgaspreise offenlegen

Der Regionalversorger E.ON Hanse kündigte am 26. Oktober an, im Rechtsstreit um die Angemessenheit seiner Gaspreise die Kalkulation offenzulegen. "Wir haben nichts zu verbergen", ließ sich der Vorstandsvorsitzende Hans-Jakob Tiessen zitieren. "Wir wollen alle Zweifel an der Angemessenheit unserer Preise ausräumen. Daher haben wir uns für die Offenlegung entschieden, denn unsere Kunden sollen uns vertrauen können. Daß unsere Konkurrenten damit einen einseitigen Wettbewerbsvorteil erhalten, nehmen wir in Kauf."

E.ON Hanse beugt sich damit einer Forderung des Hamburger Landgerichts, vor dem 52 Kunden mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die jüngsten Preiserhöhungen geklagt haben (050904). Auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Überprüfbarkeit eines einseitigen Preisbestimmungsrechts postuliert (051002), dürfte E.ON zum Nachgeben veranlaßt haben. Für die Vorlage der Kalkulationsunterlagen hat das Gericht E.ON Hanse eine Frist bis zum bis zum 21. November eingeräumt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg wertete die Ankündigung als "weiteren Etappenerfolg auf dem Weg zu mehr Preistransparenz für die Gaskunden in Deutschland". Der Schritt sei mit Sicherheit nicht ohne Absprache mit dem Mutterkonzern E.ON erfolgt und habe daher Signalwirkung für die gesamte Branche. Abzuwarten bleibe allerdings, was der Versorger im einzelnen vorlegen werde.

Kartellbehörden beschließen einheitliche Prüfung der Gaspreise zum 1. November

Die Kartellbehörden der Länder und das Bundeskartellamt wollen künftig die Kontrolle der Gaspreise koordinieren. Auf ihrem jüngsten Treffen vereinbarten sie, künftig jeweils am 1. November die Preise der Gasunternehmen abzufragen, um zu prüfen, ob ein Missbrauch der Gasmonopole vorliegt. Ein einheitliches Abfragemuster zum selben Stichtag soll die Vergleichbarkeit der Preise gewährleisten. Dies teilte am 21. Oktober der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel als Chef der hessischen Landeskartellbehörde mit.

"Es ist gut, wenn die Länder und das Bundeskartellamt geschlossen der Energielobby entgegentreten" erklärte Rhiel. "Im Kampf gegen überhöhte Gaspreise ist Einigkeit gefragt. Der Staat muss die Verbraucher vor Ausbeutung durch die Energiekonzerne schützen, solange es keinen fairen Wettbewerb gibt und Verbraucher nicht zu günstigeren Anbietern wechseln können." Er selber habe nun in Hessen 42 Gasunternehmen aufgefordert, ihre Preise zum 1. November für sechs unterschiedliche Verbrauchsfälle (jährliche Abnahmemenge 500 kWh, 7.000 kWh, 20.000 kWh, 35.000 kWh, 90.000 kWh und 150.000 kWh) dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen. Ferner sollen die Unternehmen Angaben zur gesamten Gasabgabemenge und zu den Kosten für das eigene Leitungsnetz machen.