November 2006 |
061111 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission wirft E.ON vor, "absichtlich oder zumindest fahrlässig" ein Siegel aufgebrochen zu haben, das im Mai 2006 nach der Durchsuchung von Geschäftsräumen angebracht worden war. Die Kommission hatte damals zwanzig Standorte von Gas- und Stromunternehmen durchsuchen lassen, um Hinweise auf Marktabsprachen und die Diskriminierung von Wettbewerbern zu finden (060503). Aus der jetzigen Mitteilung der Kommission vom 22. November ging nicht hervor, ob und wieweit aus dem versiegelten Raum bei der E.ON Energie AG Unterlagen verschwunden sind.
Das Verfahren könnte für E.ON teuer werden, da die Kommission für
den Fall des absichtlichen oder fahrlässigen Siegelbruchs eine Buße in
Höhe von bis zu einem Prozent des letzten Jahresumsatzes verhängen darf.
Da dieser bei E.ON im Jahr 2005 rund 56 Milliarden Euro betrug, läge die Grenze
somit bei 560 Millionen Euro. E.ON hat vier Wochen Zeit, zu den am 2. Oktober übermittelten
Vorwürfen Stellung zu nehmen.