Dezember 2006 |
061206 |
ENERGIE-CHRONIK |
RWE und RAG haben sich offenbar über die Bedenken des Bundeskartellamts hinweggesetzt, als sie im Mai 2006 die Übernahme von 76,88 Prozent der Anteile an der Saar Ferngas durch RWE vereinbarten (060505). Wie die Behörde am 11. Dezember mitteilte, wird sie den Kaufvertrag nicht akzeptieren, weil er sowohl beim Erdgas- als auch beim Stromabsatz zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen führen würde.
Nach Feststellung des Bundeskartellamts sind die entsprechenden Gasmärkte
"ungeachtet der eingeleiteten Schritte zur Marktöffnung in der Praxis weiterhin
massiv gegen Wettbewerb durch Drittlieferanten abgeschottet". Die geplante Übernahme
würde insbesondere die bestehende marktbeherrschende Stellung der Saar Ferngas
verstärken, da deren Gasabsatz durch die hinzutretenden RWE-Beteiligungen an
Weiterverteilern abgesichert würde. Auch bei der Belieferung von Endkunden lägen
auf verschiedenen Märkten die Untersagungsvoraussetzungen vor. Im Strombereich
käme es nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamt zur Verstärkung
der marktbeherrschenden Stellung, die RWE hier gemeinsam mit E.ON innehat.
Die Unternehmen hatten bis zum 18. Dezember Gelegenheit, zu der Abmahnung Stellung
zu nehmen.