Juni 2007

070601

ENERGIE-CHRONIK


Kabinett verabschiedet Anreizregulierungsverordnung

Das Bundeskabinett verabschiedete am 13. Juni die vorgesehene Anreizregulierungsverordnung, die jetzt noch vom Bundesrat gebilligt werden muß. Die Verordnung gibt den Netzbetreibern ab 1. Januar 2009 Obergrenzen für die Erlöse vor, die auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden. Die Unternehmen haben zehn Jahre Zeit, die Effizienzziele zu erreichen. Die zehn Jahre sind aufgeteilt in zwei Regulierungsperioden von jeweils fünf Jahren. In den ersten fünf Jahren müssen die Netzbetreiber zudem einen generellen Produktivitätsfortschritt von 1,25 Prozent jährlich, in der zweiten Periode von 1,5 Prozent erbringen. Wenn es ihnen gelingt, diese Ziele zu übertreffen, können sie einen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen.

Vereinfachtes Verfahren für drei Viertel der Strom- und Gasnetzbetreiber

Mit der Verlängerung der beiden Regulierungsperioden von vier auf fünf Jahre kommt das Bundeswirtschaftsministerium vor allem den kommunalen Netzbetreibern entgegen, die es als unmöglich bezeichnet hatten, die gesteckten Effizienzziele innerhalb von acht Jahren zu erreichen (070505). Zudem wurde die Anwendung des vereinfachten Verfahrens, das kleinere Netzbetreiber von zahlreichen Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierungsbehörden befreit, im Gasnetz von 10.000 auf 15.000 Anschlußpunkte und im Stromnetz wurde von 20.000 bzw. 30.000 Anschlußpunkte erhöht. Damit kommen jeweils gut drei Viertel der Strom- und Gasnetzbetreiber in den Genuß dieses vereinfachten Verfahrens.