Juli 2007

070712

ENERGIE-CHRONIK


Millionenspende von Energiekonzernen war doch strafbar

Das Landgericht Göttingen verurteilte am 11. Juli den amtierenden Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 5.000 Euro, weil er sich im Zusammenhang mit einer Spende der beiden Energiekonzernen Ruhrgas und Thüga der Untreue schuldig gemacht hat. Auslöser des Verfahrens waren knapp eine Million Mark, die die beiden Energiekonzerne, bevor sie sich im Jahr 2001 mit jeweils 12,6 Prozent an den Hildesheimer Stadtwerken beteiligten, einem von Machens gegründeten Verein zukommen ließen. Dieser Verein gab das Geld seinerseits für gemeinnützige Zwecke aus. Er trug den beziehungsreichen Namen "pecunia non olet" (Geld stinkt nicht).

In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Hildesheim war Machens im April 2005 der Bestechlichkeit angeklagt und freigesprochen worden (050410). Ein Jahr später gab jedoch der Bundesgerichtshof dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt und hob den Freispruch auf. Der 3. Strafsenat verwies darauf, daß das Verhalten der Angeklagten auch unter dem Gesichtspunkt der Untreue zum Nachteil der Stadtwerke oder der Stadt zu prüfen sei.

Das Landgericht Göttingen war in dem jetzt ergangenen Urteil nicht der Auffassung, daß die Beteiligung der beiden Energiekonzerne an den Stadtwerken von der Zahlung der Spenden abhängig gemacht wurde. Der Oberbürgermeister habe aber das Geld gemäß der Niedersächsischen Gemeindeordnung an den Verwaltungsausschuß der Stadt weiterleiten müssen. Stattdessen habe er versucht, die Herkunft der Mittel zu verschleiern. Der Angeklagte habe "alleine als großzügiger Gönner dastehen" und dadurch einen politischen Rivalen ausschalten wollen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Mit diesem Vorgehen "nach Gutsherrenart" habe er das Vertrauen in die Redlichkeit seiner Amtsführung beschädigt.

Da die Haftstrafe unter einem Jahr bleibt, darf Machens weiter Oberbürgermeister bleiben. Nach Bekanntwerden der Affäre hatte ihn der Stadtrat mit den Stimmen seiner eigenen Partei, der CDU, vom damals noch ehrenamtlichen Posten des Oberbürgermeister abgewählt. Nach dem Freispruch durch das Landgericht Hildesheim kandidierte er aber erfolgreich um das das mittlerweile hauptamtlich gewordene Amt des Oberbürgermeisters, wobei er gegen den Kandidaten der CDU antrat und die Stichwahl mit 54,9 Prozent der Stimmen für sich entschied.

Verfahren gegen Landauer Oberbürgermeister eingestellt

Das ähnlich gelagerte Verfahren gegen den Landauer Oberbürgermeister Christof Wolff (050410) wurde im März dieses Jahres eingestellt. Auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Berliner Bewag AG, Dietmar Winje, wird nicht mehr wegen Verdachts der Beihilfe zur Untreue ermittelt. Die Untersuchungen gegen beide seien mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dem "Südwestrundfunk" (16.3.). Wolff hat inzwischen zum Jahresende seinen Rücktritt erklärt.

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