Januar 2008 |
080113 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Mannheimer MVV-Konzern bietet ab sofort "Ökostrom" in ganz Deutschland zum Preis des jeweiligen örtlichen Grundversorgers an. Dies gab der Vorstandsvorsitzende Rudolf Schulten bei der diesjährigen Bilanz-Pressekonferenz am 17. Januar in Frankfurt bekannt. Das neue Angebot "Secura-Ökostrom" schließe eine Versicherung mit ein, die Probleme und Schäden mit der Hausinstallation bis zu 250 Euro jährlich abdecke. Der Preis in Höhe des aktuell gültigen Grundversorgungstarifs werde zwölf Monate lang garantiert. Ende des Jahres werde die MVV bundesweit auch die Belieferung mit Gas anbieten.
Zur Herkunft ihres "Ökostroms", den sie zum Normaltarif der örtlichen Grundversorger anbietet, macht die MVV nur vage Angaben. Auf der Internet-Seite www.secura-oekostrom.de gibt sie folgende Auskunft: "Bei Secura Ökostrom stammt der überwiegende Teil aus erneuerbaren Energiequellen, die unabhängig geprüft und vom TÜV-Süd zertifiziert worden sind. Der übrige Teil wird in gesetzlich geförderten Anlagen (z.B. Wind, Wasser, Photovoltaik) gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz produziert." – Da der TÜV-Süd Mitglied der sogenannten RECS-Initiative ist, läßt diese Formulierung vermuten, daß die MVV sich der umstrittenen RECS-Zertifikate bedient (080102), um üblichen Strom mit dem gesetzlich festgelegten EEG-Anteil in hundertprozentigen Ökostrom zu verwandeln.
Das "Rundum-Sorglos-Paket", wie die zusätzliche Versicherung angepriesen
wird, trägt insofern ebenfalls etwas dick auf, als es die Kunden keineswegs sämtlicher
Sorgen enthebt: Die Versicherung darf nur einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Bedingung ist dabei, daß der Kunde zunächst eine "Störungs-Hotline"
anruft. Die MVV schickt dann einen von ihr ausgewählten Handwerker. Wenn dessen
Rechnung mehr als 250 Euro ausmacht, hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen. Die Versicherung
erstreckt sich nicht auf Defekte an elektrischen Geräten, die der übliche
Anlaß sind, einen Elektriker zu bemühen, sondern nur auf Schäden an
der häuslichen Elektroinstallation (ohne Zähler), die eher selten auftreten.
Und auch dann kann sich der Kunde nicht unbedingt auf die Leistung verlassen, falls
er beim Heimwerken in die Stromleitung bohrt, denn der Anspruch erlischt, wenn der
Schaden "grob fahrlässig oder vorsätzlich" herbeigeführt
wurde.