März 2008 |
080307 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG), das der Bundestag am 15. November
2007 verabschiedete (071116), wurde am 6. März im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Gesetz setzt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie
der EU (050402) in deutsches Recht um. Es gilt für alle
energiebetriebenen Massenprodukte (außer Fahrzeugen), deren Umweltverträglichkeit
- besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und gefährlichen Abfall - verbessert
werden kann. Sie müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, die für
die jeweiligen Produktgruppen festgelegt sind, damit sie die CE-Kennzeichnung tragen
und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden
dürfen.
Gemäß § 10 EBPG ist die Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM) als "beauftragte Stelle"
mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und des EPBG betraut. Dies gilt sowohl
für die Erarbeitung der Durchführungsmaßnahmen als auch die Umsetzung
und Überwachung der Mindestkriterien.