August 2008

080817

ENERGIE-CHRONIK


BASF und Gazprom schmieden Bündnis zur Abwehr von EWE

In dem seit Mai 2007 andauernden Machtkampf um die Führung der ostdeutschen Ferngasgesellschaft VNG (070504) zeichnen sich deutlicher als bisher die Minderheitsaktionäre BASF/Wintershall und Gazprom als die eigentlichen Kontrahenten des kommunalen Energieversorgers EWE ab, der mit derzeit 47,9 Prozent kurz vor der Übernahme der Mehrheit steht. Wie der "Tagesspiegel" (23.8.) berichtete, haben sie gemeinsam mit dem VNG-Management ein Bündnis zur Verhinderung der Übernahme geschmiedet. Die BASF-Tochter Wintershall sei bereit, zusammen mit der russischen Gazprom ins Bieterrennen um eventuell frei werdende VNG-Anteile einzusteigen. Gazprom-Kreise hätten die Existenz des Zweckbündnisses bestätigt.

Die Stadtwerke Jena haben der EWE bereits vor Monaten die Überlassung ihres 1,04-Prozent-Anteils an der VNG fest zugesichert (080409). Wenn es der EWE gelänge, aus den Reihen der bisher elf kommunalen Anteilseigner noch die Stadtwerke Halle oder andere Partner herauszubrechen, könnte sie die Führung des Unternehmens, die ihr ursprünglich auf Basis eines Konsortialvertrags mit dem ostdeutschen Kommunen zugesichert worden war, wieder übernehmen.

Durch das Ausscheren der Stadtwerke Jena hat die Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VUB), in der die elf ostdeutschen Stadtwerke ihre Beteiligung an der VNG gebündelt haben, schon jetzt faktisch ihre Sperrminorität von 25,79 Prozent verloren. Sie könnte somit Beschlüsse der Hauptversammlung, die eine 75-prozentige Mehrheit erfordern, nur noch zusammen mit den drei anderen Minderheitsaktionären Wintershall (15,79 Prozent), Gazprom (5,26 Prozent) oder Gaz de France (5,26 Prozent) verhindern.

Der VUB-Konsortialvertrag, der bisher den beteiligten Stadtwerken beim Ausscheiden eines Partners ein Vorkaufsrecht zusichert, läuft Ende des Jahres aus. Deshalb soll der Anteil der Stadtwerke Jena erst 2009 an EWE übertragen werden. Die VUB hält aber bereits den Vorvertrag für unzulässig. Eine erste Verhandlung über die erhobene Klage soll am 17. September stattfinden.

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