Dezember 2008 |
081218 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission eröffnete inzwischen das Kartellverfahren gegen mehrere Hersteller von Leistungstransformatoren für die Stromwirtschaft, deren Büros Anfang 2007 durchsucht worden waren (070208). Wie sie am 11. Dezember mitteilte, hat sie den betroffenen Unternehmen eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übersandt. Namen wurden nicht genannt. Es ist jedoch bekannt, daß unter anderen Siemens, ABB und Toshiba verdächtigt werden, durch Bildung eines Trafo-Kartells gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken (Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Vertrag) verstoßen zu haben.
Die schriftliche Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein formeller Schritt in Kartellverfahren der Kommission. Die Empfänger einer solchen Mitteilung können nun schriftlich antworten und alle ihnen bekannten, für die Verteidigung relevanten Fakten darlegen. Sie können ferner eine Anhörung beantragen, um zu der Sache Stellung zu nehmen. Die Kommission entscheidet dann, ob die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgebrachte Verhaltensweise mit dem Kartellrecht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist. Wenn der Verdacht verbotener Preisabsprachen sich bestätigt, müssen die Unternehmen mit hohen Geldbußen rechnen, die bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes betragen können.