Juni 2009

090614

ENERGIE-CHRONIK


EU-Klimapaket in Kraft getreten

Das im Dezember beschlossene Klimapaket der EU (081207) wurde am 5. Juni im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht und trat am 25. Juni in Kraft. Es enthält vier neue Richtlinien zum Handel mit CO2-Zertifikaten, zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowie zur Abtrennung und Lagerung von CO2. Weitere Bestandteile sind die Entscheidung zur Lastverteilung der CO2-Reduktionen unter den Mitgliedsstaaten und eine Verordnung über CO2-Emissionen von Neuwagen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinien und die jeweiligen CO2-Reduktionsziele nun in eigene Rechtsvorschriften umsetzen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) wertete das Inkrafttreten des Pakets als ein wichtiges Signal für die Verhandlungen über ein neues internationales Klimaschutzabkommen, die im Dezember in Kopenhagen beginnen.

Hauptinstrument des Maßnahmepakets ist der Emissionshandel. Im Rahmen des EU-weiten Handels mit CO2-Emissionsberechtigungen nimmt das jährlich verfügbare Zertifikatsbudget zwischen 2013 und 2020 um 1,74 Prozent pro Jahr ab. Dadurch sollen die derzeitigen Treibhausgasemissionen der Kraftwerke und Industrieanlagen um 21 Prozent bis 2020 sinken. Ab 2013 müssen Stromerzeuger ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern.

In den übrigen Bereichen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen und etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen in der EU ausmachen (Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude), werden nationale Obergrenzen für Treibhausgasemissionen eingeführt, die von 2013 bis 2020 kontinuierlich sinken. Deutschland wird demnach seine CO2-Emissionen bis 2020 um 14 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 reduzieren müssen. Insgesamt soll so EU-weit eine Verringerung der Emissionen von mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden. Falls andere Industriestaaten mitziehen, soll diese Zielmarke sogar auf dreißig Prozent angehoben werden.

Erstmals gibt es auch für die erneuerbaren Energien verbindliche Ziele auf europäischer Ebene. Das Ausbauziel von 20 Prozent wurde verbindlich unter den Mitgliedsstaaten und nach ihren Möglichkeiten aufgeteilt. Deutschland übernimmt einen Anteil von 18 Prozent an seinem Endenergieverbrauch.

Das Paket schafft ferner eine Perspektive für den Bau von 12 Pilotanlagen zur Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS).

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