September 2009

090913

ENERGIE-CHRONIK


Mißbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom

Das Bundeskartellamt hat Mißbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Wie die Behörde am 24. September mitteilte, untersucht sie die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. In diesem Markt gibt es so gut wie keine alternativen Anbieter. Die Kunden sind deshalb auf die Ermäßigung angewiesen, die ihnen der zuständige Grundversorger einzuräumen bereit ist, und können auch ihren normalen Stromverbrauch nicht von einem günstigeren Lieferanten beziehen.

Die jetzt eingeleiteten Verfahren werden auf Basis des sogenannten Vergleichsmarktkonzepts geführt, mit dem die Behörde schon vor Beginn der Regulierung die überhöhten Netzentgelte zu beschneiden versuchte (030719) und das durch die Kartellrechtsverschärfung vom November 2007 (071104) inzwischen etwas mehr "Biß" bekommen hat. Dabei werden die Preise bzw. Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger verglichen. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Preiserhöhungen einzelner Versorger, sondern deren Preisniveau im Vergleich zu anderen Unternehmen, die günstiger sind. Wenn es für den ungünstigeren Preis keine sachlichen Gründe gibt, wird ein Mißbrauch angenommen.

In Deutschland werden etwa etwa zwei Millionen Wohneinheiten mit Strom beheizt, was rund vier Prozent aller Wohnungen entspricht. Die früher vorherrschenden Nachtspeicherheizungen und andere Formen der Direktheizung sind inzwischen rückläufig, während der Stromverbrauch von Wärmepumpen stark zunimmt (090805). Alle elektrisch betriebenen Heizungssysteme zusammen verbrauchen – in Abhängigkeit von den Außentemperaturen - jährlich etwa 20 Milliarden Kilowattstunden. Die nun vom Bundeskartellamt zu untersuchenden Unternehmen beliefern ca. 1,2 Millionen Kunden.

Die Namen der von den Mißbrauchsverfahren betroffenen Unternehmen teilte die Behörde nicht mit. Es hieß lediglich, sie befänden sich überwiegend im Süden und Westen Deutschlands, da hier Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen stärker verbreitet sind. Mit ersten Ergebnissen könne angesichts der Komplexität der Verfahren frühestens im Frühjahr 2010 gerechnet werden.

Schon im April 2001 hatte eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden unter allerlei "mißbräuchlichen Praktiken", gegen die vorgegangen werden müsse, auch die Behinderung von Konkurrenz bei Stromlieferungen für Nachtspeicherheizungen angeführt (010404). Aufgrund der Beschwerde eines Stromhändlers kam es im November 2003 zu drei Mißbrauchsverfahren gegen RWE und EnBW, die für die Netznutzung durch Wärmestrom temperaturabhängige Lastprofile eingeführt hatten (031114). Diese Verfahren wurden aber eingestellt, weil das Kartellamt kaum eine Möglichkeit sah, bundesweit einheitliche und diskriminierungsfreie Netznutzungsbedigungen durchzusetzen. Zudem zeichnete sich bereits ab, daß dieses Gebiet künftig von der neuen Bundesnetzagentur mit größeren Vollmachen und Chancen beaufsichtigt werden würde. Während es damals um die Höhe der Netzentgelte für Heizstrom ging, werden nun die von den Stromvertriebsgesellschaften verlangten Preise miteinander verglichen.

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