September 2011

110911

ENERGIE-CHRONIK


Baden-Württemberg ändert Landesplanungsrecht für Windkraftanlagen

Die grün-rote Landesregierung Baden-Württembergs legte am 27. September ein Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vor, mit dem sie das im Mai verkündete Ziel erreichen will, den Anteil der Windkraft am Stromverbrauch des Landes bis 2020 zu verzehnfachen (110509). "Baden-Württemberg will die rote Laterne bei der Nutzung der Windenergie loswerden", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der den Gesetzentwurf gemeinsam mit den Ministern Winfried Hermann (Verkehr, Infrastruktur) und Franz Untersteller (Umwelt, Klima, Energiewirtschaft) vorstellte. Das Gesetz soll Anfang 2012 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regionalplanung zukünftig für Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen nur Vorranggebiete und keine Ausschlußgebiete mehr festlegen kann. Außerhalb der Vorranggebiete erhalten Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen planerisch festzulegen. Die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlußgebiete werden nach einer Übergangsfrist am 1. September 2012 gesetzlich aufgehoben. Diese Vorlaufzeit soll es den Planungsträgern auf regionaler und kommunaler Ebene ermöglichen, ihr Planungsrecht wahrzunehmen.

"Windenergieerlaß" soll für einheitliche Genehmigungspraxis sorgen

Um das Zehn-Prozent-Ziel zu erreichen, will Umweltminister Untersteller (Grüne) den Bau von rund 1.000 neuen Windkraftanlagen bis 2020 ermöglichen. "Das schaffen wir nur, wenn wir dem Bau solcher Anlagen endlich Vorrang einräumen und sie nicht nur notgedrungen zulassen, wie es die Politik der früheren Landesregierung war." Untersteller räumte ein, daß es zu Kollisionen mit dem Landschaftsschutz und anderen Konflikten kommen wird. Um die "unterschiedlichen Interessen und Belange" im Einzelfall gegeneinander abzuwiegen und eine einheitliche Genehmigungspraxis im Land zu gewährleisten, arbeite sein Ministerium derzeit an einem "Windenergieerlaß", der das neue Landesplanungsgesetz ergänzen soll.

Die Landesregierung scheint sich bewußt zu sein, wie heiß das Eisen ist, das sie mit ihrem Zehn-Prozent-Ziel anfaßt. "Um Vorbehalte gegenüber den Windkraftanlagen abzubauen und um für Information zu sorgen", will sie noch in diesem Herbst vier Regionalkonferenzen durchführen. Darüber hinaus sollen in allen vier Regierungsbezirken "Kompetenzzentren" geschaffen werden, die Planungsträger, Bauwillige und sonstige Interessierte in allen Fragen der Windkraft unterstützen und beraten.

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