April 2014

140409

ENERGIE-CHRONIK


 

Hersteller von Hochspannungs-Kabeln teilten Weltmarkt zehn Jahre lang unter sich auf

Elf Hersteller von Hochspannungskabeln haben den Weltmarkt von 1999 bis zur Aufdeckung ihres Kartells im Jahr 2009 unter sich aufgeteilt. Die EU-Kommission hat sie deshalb jetzt mit Geldbußen von insgesamt 301.639.000 EUR belegt. Außerdem wäre für den ABB-Konzern eine Buße von 33 Millionen Euro fällig gewesen. Er ging jedoch aufgrund der 2002 eingeführten und 2006 erneuerten Kronzeugenregelung straffrei aus, da er die Kommission als erster über das Kartell informiert hatte. Dem japanischen Unternehmen J-Power Systems und dessen Muttergesellschaften Hitachi Metals und Sumitomo Electric wurde die Geldbuße um 45 Prozent ermäßigt, weil sie bei den Ermittlungen kooperiert hatten.

Wie die Kommission am 2. April mitteilte, waren an dem Kartell die meisten der weltweit größten Hersteller von Hochspannungskabeln beteiligt (siehe Grafik). Sechs davon stammten aus Europa, drei aus Japan und zwei aus Korea. Mit Geldbußen belegt wurden außerdem solche Beteiligte, die ihr Kabelgeschäft später in Gemeinschaftsunternehmen einbrachten, sowie Muttergesellschaften, die einen bestimmenden Einfluß auf die Kabelhersteller ausübten. Beim Weltmarktführer Prysmian haften deshalb auch der Voreigentümer Pirelli und die Investmentbank Goldman Sachs als heutiger Großaktionär gesamtschuldnerisch für die verhängte Geldbuße von 104,6 Millionen Euro.

Europäer und Asiaten hatten jeweils ihr eigenes Unter-Kartell

Die Ermittlungen ergaben, daß die europäischen und asiatischen Energiekabelhersteller in der Zeit von 1999 bis zu den Nachprüfungen der Kommission im Januar 2009 vereinbart hatten, die heimischen Märkte unter sich aufzuteilen und sich aus dem Heimatgebiet der jeweils anderen Seite herauszuhalten. So vereinbarten die europäischen Unternehmen die Zuweisung von Vorhaben innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Ermittlungsakte der Kommission enthält Beweise dafür, daß diese Vereinbarungen fast zehn Jahre lang galten. Im Rahmen interner Kontakte bezeichneten sich die Kartellmitglieder als R-, A- bzw. K-Unternehmen, was für die europäischen, die japanischen bzw. die koreanischen Unternehmen stand.

Wenn ein europäischer Kunde bei japanischen oder koreanischen Unternehmen ein Angebot einholen wollte, setzten die asiatischen Unternehmen die europäischen Unternehmen davon in Kenntnis und gaben kein Angebot ab. Die anschließende Projektzuteilung auf dem europäischen Markt steuerten die Kartellmitglieder über Preisabsprachen. Derjenige Kabelhersteller, der den Zuschlag erhalten sollte, durfte das günstigste Angebot auf einem insgesamt überhöhten Preisniveau abgeben. Reihum kam so jedes der beteiligten Unternehmen zum Zuge, ohne daß bei der Auftragsvergabe ein Wettbewerb stattfand.

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