Oktober 2014

141019

ENERGIE-CHRONIK


EU beschließt nur für Treibhausgas-Minderung verbindliche Ziele

Die Regierungschefs der EU-Staaten haben auf ihrer Ratssitzung am 24. Oktober die künftigen Ziele für die Klima- und Energiepolitik der Gemeinschaft so festgelegt, wie dies im Januar von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde (140109). Somit gilt als "verbindliches Ziel", die Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Die unter das Emissionshandelssystem fallen Bereiche müssen dabei gegenüber 2005 eine Verringerung um 43 Prozent erreichen. Die anderen Bereiche müssen ihre Treibhausgasemissionen innerhalb desselben Zeitraums um 30 Prozent senken. "Alle Mitgliedsstaaten werden sich an diesen Anstrengungen beteiligen, wobei Fairness- und Solidaritätsaspekte in ausgewogener Weise zu berücksichtigen sind", heißt es in den "Schlußfolgerungen" der Ratstagung.

Keine nationalen Ziele für Erneuerbare und Energieeffizienz

Der bis 2030 zu erreichenden Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der EU soll bis 2030 mindestens 27 Prozent betragen. "Dieses Ziel wird auf EU-Ebene verbindlich sein", heißt es in den Schlußfolgerungen. Die Energieeffizienz soll im selben Zeitraum um denselben Prozentsatz erhöht werden. Tatsächlich handelt es sich aber in beiden Fällen nur um unverbindliche Absichtserklärungen, wie auch aus dem Text hervorgeht: "Diese Ziele werden unter vollständiger Achtung der Freiheit der Mitgliedsstaaten zur Festlegung ihres Energiemixes erreicht. Aus den Zielen werden keine national verbindlichen Ziele abgeleitet. Den einzelnen Mitgliedsstaaten steht es frei, eigene höhere nationale Ziele festzulegen."

CO2-Zertifikate dürfen weiterhin kostenlos abgegeben werden

Das Emissionshandelssystem, das bisher so gut wie wirkungslos war (140406), soll ab 2021 durch eine Verschärfung der Anforderungen effizienter gemacht werden: Der jährliche Faktor, um den die Obergrenze für die maximal zulässigen Emissionen sinkt, wird dann von 1,74 auf 2,2 Prozent angehoben. Ein Großteil der Emissionszertifikate darf aber weiterhin kostenlos verteilt werden. Begründet wird dies damit, daß der Gefahr einer Verlagerung von CO2-trächtigen Industriezweigen in Staaten außerhalb der EU vorgebeugt werden müsse, "solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden". Immerhin sollen die kostenfreien Zuteilungen "im Einklang mit dem technologischen Fortschritt in den jeweiligen Industriesektoren" regelmäßig überprüft werden. Ferner will man "sowohl die direkten als auch die indirekten CO2-Kosten im Einklang mit den EU-Regeln für staatliche Beihilfen berücksichtigen, um auf diese Weise gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen".

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