März 2015

150301

ENERGIE-CHRONIK


Gabriel will Klimaabgabe für alte Kohlekraftwerke und zusätzliche "Kapazitätsreserve"

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat am 27. März ein Eckpunktepapier vorgelegt, das eine Reihe von geplanten Änderungen am deutschen Strommarkt zusammenfaßt. Bis dahin kursierten diese Pläne nur inoffiziell und sorgten in den betroffenen Branchen wie beim Koalitionspartner für erhebliche Unruhe, obwohl sie im wesentlichen bereits in dem "Grünbuch Strommarkt" enthalten waren, das Gabriel vor fünf Monaten vorstellte. Unter anderem will Gabriel für alte Kohlekraftwerke eine zusätzliche Klimaabgabe einführen und die bereits vorhandene "Netzreserve" beim Kraftwerkspark durch eine "Kapazitätsreserve" ergänzen.

Ergänzende Klimaabgabe würde 90 Prozent der fossilen Stromerzeugung verschonen

Die zusätzliche Klimaabgabe soll einen Ausgleich dafür schaffen, daß die EU erst ab 2021 eine sogenannte Markstabilitätsreserve einführen will, die dem Handel mit Emissionszertifikaten, der bisher praktisch wirkungslos ist (140406), etwas aufhelfen könnte (140109). Sie betrifft nur fossil befeuerte Kraftwerke, die älter als zwanzig Jahre sind. Überdies erhalten alle Kraftwerke einen Freibetrag in Tonnen CO2 pro Gigawatt, der so hoch angesetzt ist, daß letztendlich 90 Prozent der fossilen Stromerzeugung den Klimabeitrag nicht leisten müssen. Bei Überschreitung des Freibetrags müssen die Kraftwerke zusätzliche Emissionsberechtigungen aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) erwerben, die anschließend stillgelegt werden.

Kapazitätsreserve als zusätzlicher "Hosenträger" zum "Gürtel" der Reservekraftwerke

Die geplante "Kapazitätsreserve" wird in dem Eckpunktepapier als eine Art "Hosenträger" beschrieben, der den bereits vorhandenen "Gürtel" in Gestalt der im Juni 2013 verabschiedeten Reservekraftwerksverordnung (130605) ergänzt. Sie umfaßt Kraftwerke, die nur dann eingesetzt werden, wenn es trotz freier Preisbildung am kurzfristigen Großhandelsmarkt aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Sie soll gewährleisten, daß auch in einer solchen Situation alle Verbraucher Strom beziehen können.

Wie ergänzend zu erfahren war, wird die notwendige Kapazitätsreserve mit fünf Prozent der erwarteten durchschnittlichen Jahreshöchstslast veranschlagt, was etwa vier Gigawatt oder – je nach Leistung – der Kapazität von vier bis acht Kraftwerken entspreche. Diese Kraftwerke würden in Betriebsbereitschaft versetzt, sobald sich ein Engpaß abzeichnet, die Stromproduktion aber erst gestartet, wenn er tatsächlich eintritt. Diese Handvoll Kraftwerke wird wettbewerblich ausgeschrieben und nimmt nicht am Strommarkt teil. Die beabsichtigte Lösung liefe deshalb quantitativ wie qualitativ nicht auf einen "Kapazitätsmarkt" hinaus, sondern eher auf die endgültige Verhinderung eines solchen Subventionskonzepts.

KWK-Anteil von 25 Prozent soll sich nur noch auf thermische Stromerzeugung beziehen

Das Eckpunktepapier stellt ferner das in § 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes formulierte Ziel in Frage, den KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bei einem stetig steigenden Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sei es nicht mehr sinnvoll, dieses Ausbauziel auf die gesamte Stromerzeugung zu beziehen. Die vorgesehene breite Förderung von Neuanlagen würde sonst angesichts der gesunkenen Strompreise sehr teuer und zu einem massiven Anstieg der KWK-Umlage führen. Deshalb soll "die zukünftige Förderung auf die Erhaltung hoch effizienter und klimafreundlicher gasbetriebener KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentriert werden". Das im KWK-Gesetz formulierte Ausbauziel von 25 Prozent soll sich künftig auf den Anteil an der thermischen Stromerzeugung beziehen.

Gleichstrom-Trassen werden weiterhin für notwendig gehalten

Das Papier unterstreicht die Notwendigkeit des Netzausbaues einschließlich der umstrittenen HGÜ-Trassen zwischen Nord- und Süddeutschland. Die Beseitigung der festgestellten Netzengpässe sei erforderlich, um in Deutschland eine einheitliche Preiszone zu erhalten. Soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar, komme dabei anstelle von neuen Höchstspannungsleitungen auch die Nutzung bereits bestehender Trassen in Frage (150203). Außerdem sei bei besonders sensiblen Bauabschnitten die Möglichkeit der Erdverkabelung gegeben.

Für Stromhändler wird es teuerer, wenn sie nicht bedarfsgerecht einkaufen

Wer mit Strom handelt, soll in Zukunft konsequent verpflichtet werden, seinen Bedarf durch entsprechende Einkäufe zu decken. Wenn ein Bilanzkreisverantwortlicher weniger Strom eingekauft hat, als er tatsächlich benötigt, trägt er "verursachergerecht die Kosten, um seine Versorgungslücke auszugleichen". Damit will Gabriel die mißbräuchliche Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie verhindern, die unter bestimmten Umständen für Stromhändler attraktiver sein kann als eine ausreichende Bedarfsdeckung (120202).

Eingriffe in Preisbildung am Strommarkt sollen untersagt werden

In das Energiewirtschaftsgesetz will Gabriel einen Passus einfügen lassen, der grundsätzlich garantiert, "daß die Politik in die Preisbildung am Markt nicht eingreifen darf". Ergänzt werde dieser Grundsatz durch eine angestrebte gemeinsame Erklärung mit den europäischen Nachbarstaaten, die in die gleiche Richtung ziele.

Erweiterung der "Flexibilitätsoptionen"

Um die von Wetter und Tageszeit abhängigen Schwankungen der erneuerbaren Energiequellen auszugleichen, sollen die vorhandenen "Flexibilitätsoptionen" zielstrebig ausgebaut werden und "in einem fairen Wettbewerb um die besten Lösungen konkurrieren". Namentlich erwähnt werden flexible Kraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung, der europäische Stromhandel, Lastmanagement, Speicher und E-Mobilität.

Gabriel dringt auf dauerhafte politische Grundsatzentscheidung für den "Strommarkt 2.0"

Ein derart weiter entwickelter "Strommarkt 2.0" – der Begriff wird in dem Papier nicht erläutert, ist aber offenbar dem zeitgeistigen Gerede vom Web 2.0 abgelauscht – werde allerdings nur dann ausreichend Versorgungssicherheit gewährleisten, "wenn sich Investoren darauf verlassen können, daß die Politik nicht direkt oder indirekt in die Preisbildung am Großhandelsmarkt eingreift". Damit unvereinbar wäre es, "wenn ein möglicher späterer Umstieg auf einen Kapazitätsmarkt z. B mit einer Überprüfungsklausel offen gehalten würde". Auf einer derart unsicheren Grundlage würde niemand investieren, betont Gabriel in seinem Papier. Notwendig sei jetzt eine "eindeutige und dauerhafte politische Grundsatzentscheidung".

Über 700 Stellungnahmen zum "Grünbuch Strommarkt"

Dem jetzt veröffentlichten Eckpunktepapier ging ein "Grünbuch Strommarkt" voraus, das Gabriel am 31. Oktober 2014 vorgelegt hat und zu dem die betroffenen Branchen sowie Privatpersonen bis zum 1. März Stellung nehmen konnten. Insgesamt gingen über 700 Stellungnahmen ein, die auf den Internet-Seiten des Ministeriums nachzulesen sind. Die nunmehr veröffentlichten Eckpunkte sollen bis September 2015 nochmals öffentlich konsultiert werden, bevor sich die Gesetzgebung anschließt.

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