März 2015

150317

ENERGIE-CHRONIK


Mehr Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt beschlossen, die zum 1. April in Kraft tritt. Durch eine verbesserte Förderung für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen soll das Marktanreizprogramm (MAP) den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen. Ferner können künftig kleine und mittlere Unternehmen verstärkt von dem Programm profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sog. KMU-Bonus von 10 Prozent.

Mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro pro Jahr ist das Marktanreizprogramm das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Es fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, sowie in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen möglich.

Wie das Ministerium dazu bemerkte, hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte seit 2012 nur noch langsam weiterentwickelt und liegt derzeit bei 9,9 Prozent. Die Novelle des Marktanreizprogramm sei daher erforderlich, um den Anteil bis 2020 auf 14 Prozent zu steigern. Dieses Ziel wird vom Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vorgegeben, das 2009 in Kraft trat (080601).

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