Mai 2015

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK


Der Fall "Ecojet" – wo gibt es eigentlich noch Sachverstand?

(zu 150515 und 150117)

Die Verfassung der Bundesrepublik garantiert in Artikel 5 nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern auch die Freiheit der Wissenschaft. Insofern hätte niemand etwas zu befürchten, der eine Vorrichtung zur Energieeinsparung, deren angebliche Wirkungsweise den naturwissenschaftlichen Gesetzen widerspricht, als Scharlatanerie bezeichnet. Die Praxis sieht leider anders aus. Das zeigt der Fall des Kasseler Physikers Thomas Berger, der von der Firma SCS Schneider GmbH vor den Kadi gezerrt wurde, weil er deren Produkt "Ecojet" als groß angelegten Schwindel charakterisiert hatte.

Es handelt sich um ein Konstrukt, das lediglich aus zwei Dauermagneten besteht, aber eine mindestens sechsprozentige Energieeinsparung bewirken soll, wenn man es an Heizungsrohre klemmt. Das Ding kostete 249 oder 269 Euro – je nachdem, ob es seine wundersamen Wirkungen an einer Gas- oder Ölleitung entfalten soll. "Je nach Hausgröße rechnet sich diese Investition bereits im zweiten Jahr", hieß es in der Werbung der Firma. Der Ecojet schone nicht nur den Geldbeutel, sondern sei auch ein "aktiver Beitrag zum Klimaschutz". Überdies sei das Ding wartungsfrei und würde jede Heizung überleben.

Für zwei Dauermagnete war das ein bißchen viel Geld. Bei Erfüllung der versprochenen Einsparungen würde es sich allerdings um ein echtes Schnäppchen handeln – sogar um eine nobelpreiswürdige Errungenschaft, die mit minimalem Aufwand riesige Energieeinsparungen ermöglichen würde. Die nordhessische Klitsche, die das geniale Ding vertrieb, hätte in diesem Fall ihre Geschäftstätigkeit sicher nicht aufgeben müssen, sondern wäre zum Weltunternehmen aufgestiegen.

Dummenfang mit angeblichen Wirkungsnachweisen und Öko-Schmus

Die Firma verwandte denn auch viel Mühe darauf, sich durch allerlei Zertifikate und Referenzen einen seriösen Anschein zu geben. Gegen Betrugsvorwürfe wappnete sie sich, indem sie den Anwendern die prognostizierte Energieeinsparung garantierte und den "Ecojet" erst berechnete, wenn der "Nachweis der Wirksamkeit" erbracht war. Allerdings hat sie die entsprechenden Messungen vor und nach der Installation selber durchgeführt. Dabei kam ihr zustatten, daß mit dem Einbau der Magneten normalerweise eine Wartung und Reinigung der Heizungsanlage verbunden war, was sich positiv auf den Energieverbrauch auswirkt. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt...

Die angeblichen Wirkungsnachweise garnierte sie mit dem üblichen Öko-Schmus, ohne den heute in der Energiewirtschaft nichts mehr läuft. Dazu gehört das alberne, weil völlig nichtssagende Jonglieren mit irgendwelchen Zahlen zu den CO2-Emissionen, die durch diese oder jene Maßnahme vermieden würden. Bei der Firma SCS Schneider hörte sich das so an: "Über 4.500 Ecojet-Systeme sind bereits in Deutschland und dem benachbarten Ausland im Einsatz und sparen an Heizungsanlagen, Dampfkesseln, Backöfen oder Thermo-Ölkesseln jährlich rund 15.000 Tonnen CO2 ein. Um diese Menge in der Natur neutralisieren zu können, bedürfte es über 1,3 Millionen Fichten."

Den PR-Schrott, der im Internet vor allem über den "Original-Text-Service" (ots) von DPA und ähnliche Dienstleister verbreitet wird, bereicherte die Firma mit sorgsam gedrechselten Pressemitteilungen, die den Anschein eines genauso erfolgreichen wie umweltbewußten Unternehmens erwecken sollten. Die Überschriften lauteten beispielsweise so:

 

Die gehobene Esoterik bemüht anstelle von Magie die Kernspinresonanz

Anscheinend hat sich der Erfinder des Ecojet von jenen Magnetarmbändern inspirieren lassen, die angeblich Heilkräfte besitzen und zum klassischen Angebot des Esoterik-Gewerbes gehören. Zur Begründung der wundersamen Energieeinsparung griff er freilich nicht ins unterste Fach der Esoterik, wo es um Magie und geheimnisvolle Kräfte geht, sondern bediente sich eine Schublade höher, wo es für jeden Unsinn ein pseudo-wissenschaftliches Mäntelchen gibt. Er bemühte nichts weniger als die Kernspinresonanz, für deren Entdeckung der Schweizer Felix Bloch und der Amerikaner Edward M. Purcell 1952 den Nobelpreis erhielten. Auf dieser Grundlage seien die "Ecojet-Hochleistungsmagnete" entwickelt worden, durch deren Einsatz Energie gespart werden könne: "Die zielgerichtete Magnetkraft sorgt dafür, daß die Molekülketten des durchströmenden Öl oder Gas ausgerichtet werden. Damit ist eine bessere Anbindung von Sauerstoff an den Brennstoff und somit eine effektivere Verbrennung möglich, da diese vollständiger umgesetzt wird."

Das war für jeden, der von Physik etwas Ahnung hat, reiner Blödsinn. Es verfehlte aber die beabsichtigte Wirkung nicht, zumal der Firmeninhaber Marcus Schneider darauf verwies, daß dem Ecojet ein 1997 erteiltes Patent zugrunde liege. Anscheinend hat ihm ein Sachbearbeiter des Deutschen Patentamts tatsächlich abgenommen, daß es möglich sei, Energieflüsse durch eine bestimmte Anordnung von Dauermagneten ergiebiger zu machen. Ein derartiges Patent wäre freilich noch lange kein Gütesiegel und besagt nichts über die Realisierbarkeit des Konzepts. Es besagt allenfalls etwas über die Höhe des ingenieurtechnischen Sachverstands in Deutschland, der anscheinend schon beträchtlich gelitten hat und auf "Bachelor"-Niveau abgerutscht ist, bevor der sogenannte Bologna-Prozeß den alteingeführten "Dipl.-Ing." durch den "Master" ersetzte...

Der Dipl.-Ing., der TÜV und der VDI sind auch nicht mehr das, was sie mal waren

So konnte die Firma etliche positive Anwenderberichte von Firmen vorweisen, wonach die Einsparung tatsächlich zu beobachten gewesen sei. In der Regel stammten diese Referenzen von Fachpersonal und sogar von Leuten, die als Diplom-Ingenieure zeichnen. Überhaupt machten vermeintliche Fachleute in dieser Angelegenheit eine jämmerliche Figur. Eine vom Bezirksverband Frankfurt-Darmstadt des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) herausgegebene Publikation veröffentlichte blindlings einen ganzseitigen Jubelartikel darüber, wie eine Ausbildungsstätte der Volks- und Raiffeisenbanken den "Ecojet" erfolgreich eingesetzt und dadurch seit 2007 jährlich rund zehn Prozent an Heizenergie gespart habe. Noch peinlicher war ein Gutachten des TÜV Thüringen, wonach der Ölverbrauch einer mit "Ecojet" ausgerüsteten Heizung um 16 Prozent zurückgegangen sei. Als die Peinlichkeit am Ende sogar dem TÜV auffiel, erklärte er das Gutachten nachträglich für ungültig. Die Firma zog jedoch vor Gericht. Man einigte sich darauf, daß sie das Zertifikat lediglich zurückgab und davon keinen weiteren Gebrauch in ihrer Werbung machte.

Für Land- und Oberlandesgericht war das Geschäftsinteresse schutzwürdiger als das Grundgesetz

Noch skandalöser war das Verhalten der Justiz, die auf Antrag der Firma SCS Schneider GmbH dem Ingenieur Berger untersagte, die Energiespar-Magnete weiterhin als "großangelegten Schwindel" oder "Scharlatanerieprodukte" zu bezeichnen. Das Landgericht Kassel sah in solchen Äußerungen eine Beeinträchtigung von Geschäftsinteressen. Das war sicher eine zutreffende Erkenntnis. Das Gericht unterstellte aber dem Beklagten, daß es sich um unbegründete Anschuldigungen handele, weshalb bei einer Abwägung mit anderen Rechtsgütern die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit hintenan zu stehen habe. Es untersagte dem Physiker sogar ausdrücklich die Feststellung, daß die Wirkung der Magnete der eines "Perpetuum Mobiles" entspreche und daß die vom Hersteller herbeigezerrte wissenschaftliche Begründung der angeblichen Wirkung völliger Unsinn sei. Insbesondere wurde ihm untersagt, derartige Kritik gegenüber Kunden der Firma SCS Schneider GmbH zu äußern. Obendrein mußte Berger rund 2000 Euro an die Firma zahlen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ihm ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht – ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.

Auch das Oberlandesgericht, das der Verurteilte anrief, wollte gar nicht klären, ob der Vorwurf der Scharlatanerie zutraf, obwohl ihm dazu physikalische Gutachten und ein Warnschreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vorgelegt wurden. Zusätzlich zur Sichtweise der Vorinstanz sah es noch den Tatbestand einer "unzulässigen Schmähkritik" erfüllt. Es sei dem Kläger nicht vorrangig darum gegangen, die Wirkungslosigkeit des "Ecojet" darzulegen. Vielmehr habe er das Unternehmen in den Augen von Kunden herabsetzen wollen, wenn er von einem "großangelegten Schwindel" sprach, die wissenschaftliche Begründung des Herstellers als "herbeigezerrt" charakterisierte und die angebliche Wirkung als "völligen Unsinn" bezeichnete. Der Kritiker habe damit den Schutzbereich von Artikel 5 Grundgesetz verlassen und könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Um das Maß an juristischer Borniertheit vollzumachen, ließ das Oberlandesgericht keine Revision gegen sein Urteil zu, "weil die Entscheidung auf einer Würdigung von Tatsachen im Einzelfall unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit beruht und der Sache auch sonst keine grundsätzliche Bedeutung zukommt".

Rehabilitierung durch den BGH erreichte den Verurteilten auf der Flucht vor hundert Tagen Haft

Erst der Bundesgerichtshof sah das ganz anders. Er gab der Beschwerde des Physikers gegen die Nichtzulassung der Revision statt und gewährte ihm außerdem Prozeßkostenbeihilfe. Mit Urteil vom 16. Dezember 2014 stellte er dann fest, daß die Kritik am "Ecojet" auch in der pointierten Form, in der er sie vorgebracht wurde, von der Meinungsfreiheit gedeckt und sachlich fundiert war:

"Die angeblich energieeinsparende Wirkung der Magnete ist tatsächlich nicht gegeben. Etwaige Energieeinsparungen nach dem Einbau eines Magneten sind auf eine beim Einbau des Magneten erfolgte Wartung und Reinigung der Heizungsanlage zurückzuführen. Die von der Klägerin durchgeführten, eine Effizienzsteigerung belegenden Messungen sind nicht aussagekräftig, da sie nicht unter standardisierten Bedingungen und von objektiven Dritten durchgeführt worden sind. Die zur Bewerbung der Magnete vorgebrachte wissenschaftliche Erklärung der angeblichen Wirkungsweise trifft nicht zu; der als Beleg für die Wirkung der Magnete hergestellte Bezug zur Kernspinresonanz ist frei erfunden und dient der bewußten Täuschung potentieller Kunden."

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erreichte den verurteilten Physiker in Frankreich, wohin er vor der deutschen Justiz geflüchtet war. Die Firma SCS Schneider GmbH hatte ihn nämlich zu hohen Geldstrafen bzw. Ordnungshaft verurteilen lassen, weil er die beanstandete Kritik nicht vollständig aus dem Internet gelöscht habe. Da er nicht zahlte, mußte er im Frühjahr 2014 zehn Tage Haft verbüßen. Einer zweiten Verurteilung zu 20.000 Euro Ordnungsgeld oder hundert Tagen Haft entzog er sich im September 2014, indem er mit dem Wohnmobil nach Südfrankreich fuhr und dort fünf Monate lang lebte. Erst im Februar dieses Jahres wurde der Haftbefehl außer Kraft gesetzt. In der Neuverhandlung, die vom Bundesgerichtshof angeordnet wurde und am 18. März begann, dürfte er nun bessere Chancen haben. Ob er die schätzungsweise 50.000 Euro zurückbekommt, die ihn die Auseinandersetzung mit der Firma SCS Schneider GmbH bisher gekostet hat, ist freilich ungewiß.

Ungute Verbindung von Rechtspositivismus und Heiligsprechung von Geschäftsinteressen

Der Fall "Ecojet" zeigt, daß es mit dem technischen Sachverstand in Deutschland oft nicht weit her ist. Wer als Energiebeauftragter eines Unternehmens ein solches Ding anschafft, läßt begründete Zweifel an seiner Qualifikation aufkommen. Erst recht trifft dies zu, wenn er dann noch – mit oder ohne Honorar – dem Hersteller die erfolgreiche Anwendung als Referenz für Werbezwecke bescheinigt.

Besonders beängstigend ist aber, wie hier die Justiz wieder mal dubiose Geschäftsinteressen höher bewertet hat als die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz. Man kennt das bereits von anderen Fällen. Zum Beispiel hat der Stromanbieter Flexstrom seine Kunden systematisch durch Bonus-Versprechungen getäuscht, die absichtlich mißverständlich formuliert waren. Zur Abschreckung von klagebereiten Kunden konnte er indessen auf 46 Urteile von Amtsgerichten sowie vier Urteile des Berliner Landgerichts verweisen, die darin nichts Unrechtmäßiges zu erkennen vermochten. Wer als Journalist die Praktiken von Flexstrom kritisierte, hatte schnell einen teuren Prozeß wegen Geschäftsschädigung am Hals. Beispielsweise pochte die Firma auf ihre angeblich verletzte "Unternehmenspersönlichkeit", als sie Ende 2012 ihre Anwälte in Marsch setzte, um eine unliebsame Notiz in der ENERGIE-CHRONIK zu unterdrücken (130401). Zum Prozeß kam es nur deshalb nicht, weil die Bundesnetzagentur endlich eingriff und die Firma Flexstrom Insolvenz beantragte, bevor ihr die Geschäftstätigkeit amtlich untersagt worden wäre.

Im Fall "Ecojet" paarte sich der Rechtspositivismus, der den Buchstaben mit dem Geist des Gesetzes verwechselt, mit einer stupenden Unkenntnis physikalischer Sachverhalte. Die Richter am Land- und Oberlandesgericht kamen offenbar gar nicht auf die Idee, dem angeblichen Wirkungsprinzip zu mißtrauen, zumal die Firma SCS Schneider ja so viele schöne Referenzen vorweisen konnte. Sie mißtrauten eher dem Beklagten, der hartnäckig und laut von einem Schwindel sprach, bei den Kunden des Unternehmens nach dem Zustandekommen der Referenzen forschte und der Auseinandersetzung mit der Firma sogar eine eigene Internet-Seite widmete.

Eine wichtige Rolle bei der Blindheit der Justiz spielte wohl auch der allerorts grassierende Marktradikalismus, der privaten Geschäftsinteressen allemal Vorrang einräumt und kein Verständnis dafür aufbringt, wenn jemand diese aus ideellen Motiven behindern möchte. Bei dem Kasseler Ingenieur war kein geschäftliches Interesse zu erkennen. So etwas ist selten, wirkt geradezu randständig in einer Gesellschaft, die sich besinnungslos dem Profitprinzip verschrieben hat und in der nicht zuletzt der Ausgang juristischer Auseinandersetzungen ganz wesentlich davon abhängt, wieviel Geld jemand in Anwälte, Gutachter und Gerichtskosten investieren kann. Aus neoliberaler Sicht kann es sich eigentlich nur um einen "Loser" und Querulanten handeln, wenn jemand vehement eine Firma attackiert, die ein erfolgreiches und offenbar auch von Fachleuten anerkanntes Produkt an den Markt gebracht hat. – Natürlich stand das so nicht im Urteil des Oberlandesgerichts. Es fällt aber auf, wie die Angabe des Beklagten, er sei nach dem Studium der Physik mehrere Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität gewesen und heute gelegentlich als Lehrbeauftragter für Bauphysik tätig, als "Behauptung" relativiert wurde. Das klingt so, als ob eher er der Scharlatan wäre...