Februar 2016

160214

ENERGIE-CHRONIK


Städteregion Aachen klagt gegen Wiederinbetriebnahme von Tihange 2

Der Kommunalverband Städteregion Aachen beschloß am 2. Februar, mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen den Weiterbetrieb des belgischen Reaktors Tihange 2 vorzugehen, der sich in etwa 70 Kilometer Entfernung von Aachen befindet. Die belgische Atomaufsichtsbehörde hatte Ende vorigen Jahres das Wiederanfahren des Reaktors erlaubt, obwohl er konstruktionsbedingt Risse aufweist. Nach momentan geltender Rechtslage dürfte er noch bis 1. Februar 2023 betrieben werden (160104).

Zum einen beantragte der Kommunalverband beim belgischen Staatsrat die Nichtigkeitserklärung des Beschlusses der Atomenergiebehörde. Die Kanzlei des belgischen Staatsrats – der als oberstes Verwaltungsgerichts des Landes fungiert – bestätigte am 5. Februar den Eingang der Klage. Die Gegenseite hat 60 Tage Zeit, um eine Klageerwiderung zu formulieren.

Parallel dazu will der Kommunalverband vor einem ordentlichen Gericht in Brüssel klagen, um die Stilllegung von Tihange 2 erreichen. Ferner erwägt er seinen Beitritt zu einer Klage, die Greenpeace Belgien gegen die Laufzeitverlängerung für Tihange 1 erhoben hat. Im Gegenzug soll Greenpeace der Beitritt zur Klage gegen Tihange 2 ermöglicht werden.

Auf seiner Sondersitzung, die von den Vorsitzenden aller Fraktionen beantragt worden war, bewilligte der Kommunalverband zunächst 100.000 Euro als Sachverständigen- und Gerichtskosten.

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