März 2018 |
180316 |
ENERGIE-CHRONIK |
Knapp ein Jahr nach der Solarworld AG (170505) hat am 27. März auch das Nachfolgeunternehmen Solarworld Industries GmbH (170809) beim Amtsgericht Bonn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Damit läuft nun ein zweites Verfahren neben dem alten, das noch nicht abgeschlossen ist. Das Unternehmen begründete seinen Insolvenzantrag mit den weiter gesunkenen Preisen für Photovoltaik auf dem Weltmarkt und der voraussichtlichen Nichtverlängerung der EU-Strafzölle für chinesische Solarmodule (170303).
Der Solarworld-Gründer Frank Asbeck hatte im Sommer vorigen Jahres aus der Konkursmasse seines untergegangenen Unternehmens die Fertigungsstätten in Arnstadt (Sachsen) und Freiberg (Thüringen) erworben. Es handelte sich um die produktionstechnischen Filetstücke des alten Unternehmens. Mit finanzieller Unterstützung des arabischen Scheichtums Qatar wollte er dort weiterhin Solarzellen und -module herstellen. Mehrheitsgesellschafter wurde mit 51 Prozent Asbeck. Die restlichen 49 Prozent übernahm Qatar, das sich bereits an der Solarworld AG mit 29 Prozent beteiligt und sie so vorübergehend vor der Pleite gerettet hatte. An den beiden Produktionsstandorten in Ostdeutschland und in der Firmenzentrale in Bonn beschäftigte das neue Unternehmen weiterhin rund 600 von ehemals mehr als 3000 Mitarbeitern der Solarworld AG. Ihnen droht nun ebenfalls der Verlust des Arbeitsplatzes.
Anscheinend hatte Asbeck auf politischen Flankenschutz durch Subventionen oder fortdauernde Strafzölle für Photovoltaik-Importe aus China gehofft. Er änderte jedenfalls grundsätzlich nichts an dem Geschäftskonzept, mit dem er bereits einmal gescheitert war (siehe Hintergrund). Der Weg in eine weitere Pleite war damit vorgezeichnet. Auch nach dem Neustart gelang es ihm nicht, die Solarmodule so preiswert herzustellen, dass sie sich gegen die chinesische Konkurrenz behaupten konnten. Hinzu scheint es bei der technischen Qualität keine wesentlichen Unterschiede gegeben zu haben.