Dezember 2019 |
191211 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur gab am 17. Dezember die Zuschläge der Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 2. Dezember bekannt. Es handelte sich um die fünfte reguläre Ausschreibung und die vierte Ausschreibung für "innovative KWK-Systeme", die gemäß §§ 8a - 8c des KWK-Gesetzes in getrennten Verfahren, aber zum selben Gebotstermin stattfanden. Dabei ergaben sich insofern gegenläufige Trends, als bei der regulären Auktion die Nachfrage zum ersten Mal geringer war als das Angebot, während es sich bei den bislang unterzeichneten Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme umgekehrt verhielt (siehe Tabelle).
Zu der ausgeschriebenen Menge von 80,092 Megawatt für KWK-Anlagen wurden 13 Gebote mit einem Volumen von 58,262 Megawatt eingereicht. Zwölf Gebote mit einem Volumen von 53,612 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen wurde damit zum ersten Mal nicht ausgeschöpft. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da es den formalen Anforderungen nicht genügte. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 3,40 Cent/kWh bis 6,84 Cent/kWh. Sie kamen damit dem und damit dem zulässigen Höchstwert von 7,00 Cent/kWh teilweise recht nahe. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,12 Cent/kWh. Er war damit der höchste aller bisherigen Ausschreibungsrunden.
Zur ausgeschriebenen Menge von 25 Megawatt für innovative KWK-Systeme wurden zehn Gebote mit einem Volumen von 43,101 Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung erstmals überzeichnet. Wie bei den KWK-Anlagen musste ein Gebot aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Von den neun zulässigen Geboten konnte für fünf
ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,38 Cent/kWh
und 11,20 Cent/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug
10,25 Cent/kWh (Vorrunde 11,17 Cent/kWh), der zulässige Höchstwert
12,00 Cent/kWh. Das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot
konnte nicht bezuschlagt werden, da es zum größeren Teil die ausgeschriebene
Menge überstieg. Die ausgeschriebene Menge konnte daher mit 20,514 Megawatt
nur teilweise ausgeschöpft werden.
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für KWK-Anlagen |
1.12.2017 | 1.6.2018 | 3.12.2018 | 3.6.2019 | 2.12.2019 |
Ausschreibungsmenge in MW | 100 | 93 | 77 | 51 | 80 |
Anzahl Gebote (MW) | 20 (225) | 15 (96) | 18 (126) | 13 (87) | 13 (58) |
Anzahl Zuschläge (MW) | 7 (82) | 14 (91) | 12 (100) | 4 (46) | 12 (54) |
Gebotsausschlüsse (MW) | 0 | 1 | 3 | 0 | 1 |
Durchschnittlicher Zuschlagswert (mengengewichtet) in Cent/kWh | 4,05 | 4,31 | 4,77 | 3,95 | 5,12 |
für innovative
KWK-Systeme |
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Ausschreibungsmenge | 25 | 29 | 30 | 25 | |
Anzahl Gebote (MW) | 7 (23) | 3 (13) | 5 (22) | 10 (43) | |
Anzahl Zuschläge (MW) | 5 (21) | 3 (13) | 5 (22) | 5 (20,5) | |
Gebotsausschlüsse | 2 | 0 | 0 | 1 | |
Durchschnittlicher Zuschlagswert (mengengewichtet) in Cent/kWh | 10,27 | 11,31 | 11,17 | 10,25 |