Januar 2020 |
200112 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der letzten der insgesamt vier Solarausschreibungen des Jahres 2019, die zum 1. Dezember stattfand, machte der durchschnittliche Förderbedarf – der sich dann aus der Höhe des Gebotszuschlags abzüglich der jeweiligen Markterlöse ergibt – wieder einen Sprung nach oben und stieg von zuletzt 4,90 auf 5,68 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt wurden 346 Gebote mit einem Leistungsumfang von 1.344 MW abgegeben. Damit überstieg die Nachfrage wieder deutlich die ausgeschriebene Menge von 500 MW. Die Überzeichnung erreichte aber nicht das Ausmaß der Vorrunde, in der das Angebot mit 150 MW wesentlich geringer war.
Die Bundesnetzagentur vergab Zuschläge für 121 Gebote im Umfang von 501 MW aus allen Bundesländern mit Ausnahme der Stadtstaaten. Der größte Anteil der Zuschlagsmenge ging an Bieter für Solaranlagen in Bayern (42 Zuschläge mit 148 MW). Mit deutlichem Abstand folgten Mecklenburg-Vorpommern (10 Zuschläge mit 80 MW) und Schleswig-Holstein (6 Zuschläge mit 49 MW). Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,70 Cent/kWh und 6,20 Cent/kWh (Vorrunde 4,59 bis 5,20 Cent/kWh). Daraus ergab sich ein durchschnittlicher, mengengewichtete Zuschlagswert von 5,68 Cent/kWh.
Aufgrund von Formfehlern mussten 76 Gebote mit 235 MW Gebotsmenge ausgeschlossen werden. "Im Vergleich zu den Vorrunden ist ein deutlicher Rückgang bei der Sorgfalt der Gebotsabgabe der Bieter zu beklagen", stellte die Bundesnetzagentur dazu fest. Zum Teil habe es sich um leicht vermeidbare Fehler wie falsche Anschriften, fehlerhafte Ausdrucke und nicht ausgefüllte Felder gehandelt.