Februar 2020

200210

ENERGIE-CHRONIK


"Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung" von Windkraftanlagen wird billiger

Der Bundesrat stimmte am 14. Februar einer Neufassung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen" (AVV) zu. Damit kann die vor mehr als einem Jahr beschlossene Beseitigung des nächtlichen Dauerblinkens von Windkraftanlagen (181108) preisgünstiger in die Praxis umgesetzt werden. In der bisher gültigen Fassung verlangte die AVV eine Aktivierung der Warnleuchten "unabhängig von der technischen Ausstattung des Luftfahrzeuges". Diese Anforderung konnten nur radarbasierte Systeme erfüllen, die bei Annäherung von Flugzeugen die Warnleuchten einschalten. Nun dürfen die Windkraftanlagen für denselben Zweck die von Luftfahrzeugen ausgesendeten Transpondersignale nutzen, was die Kosten um ungefähr zwei Drittel senkt.

Rund 19.000 Anlagen müssen nachgerüstet werden

Die "Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung" (BNK) ist ab einer Höhe von 100 Meter vorgeschrieben und macht die Nachrüstung von schätzungsweise 19.000 Windkraftanlagen erforderlich. Sie wurde durch das "Energiesammelgesetz" (181101) vor mehr als einem Jahr dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in § 9 Abs. 8 eingefügt. Demnach müssen Betreiber von Windenergieanlagen "ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen" ausstatten. Ergänzend heisst es, dass diese Verpflichtung auch "durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen" erfüllt werden kann. Dem stand freilich die bisher geltende Fassung der AVV entgegen.

Bundesnetzagentur verlängerte Umsetzungsfrist um ein Jahr

Laut § 52 Abs. 1 entfällt die EEG-Förderung ab 1. Juli 2020, sofern die Nachrüstungspflicht bis dahin nicht erfüllt wurde. Die Bundesnetzagentur kann allerdings die Frist verlängern, falls die erforderlichen technischen Einrichtungen nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Davon machte die Behörde im vergangenen Oktober Gebrauch, indem sie die Frist um ein Jahr bis 30. Juni 2021 verlängerte. Auch diese Verlängerung wird eventuell nicht ausreichen, da bisher noch kein BNK-System für Transpondersignale die erforderliche Zulassung der Deutschen Flugsicherung erhalten hat. Wie die Bundesnetzagentur in ihrem Verlängerungsbeschluss vom Oktober 2019 feststellte, befassten sich damals vier Hersteller mit dieser Technik. Außerdem gab es fünf Hersteller von radarbasierten Systemen, die am Markt verfügbar waren.

Warnleuchten müssen durch dauerhaft aktivierte Infrarotlampen ergänzt werden

Auch die nun zulässige billigere Variante der Nachrüstung dürfte pro Anlage noch rund 35.000 Euro kosten. Außerdem müssen die roten Warnleuchten durch dauerhaft aktivierte Infrarotlampen ergänzt werden, die einen vergleichsweise hohen Strombedarf haben und pro Anlage jeweils rund 2.000 Euro kosten.

Dagegen entfällt künftig das "Blattspitzenhindernisfeuer" zur Nachtkennzeichnung der Rotoren, das in der alten Fassung der Verwaltungsvorschrift seit 2007 vorgesehen war. Wegen technischer Umsetzungsschwierigkeiten und mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung war es zu keiner Anwendung dieser Vorschrift gekommen. Auch die Piloten von Luftfahrzeugen empfanden die mit den Blattspitzen rotierenden Feuer mehrheitlich als störend oder sogar verwirrend.

 

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