März 2020

200311

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur verlängert Frist für Einführung des "Regelarbeitsmarkts"

Die Bundesnetzagentur hat am 13. März die Frist für die Einführung des sogenannten Regelarbeitsmarktes verlängert. Die Neuregelung soll die Mängel beim bisherigen Verfahren zur Beschaffung von Regelenergie beseitigen, das es trickreichen Anbietern ermöglicht, selbst mit "Wahnsinnspreisen" auf die Merit-Order-Liste zu gelangen und entsprechend abzukassieren (siehe Hintergrund, Juli 2019).

Bei erneuter Nichteinhaltung des Termins drohen vier Millionen Euro Zwangsgeld

Die vier Übertragungsnetzbetreiber wären verpflichtet gewesen, das neue Verfahren bis spätestens 1. Juni 2020 umzusetzen (191007). Diese Auflage gilt nach wie vor. Sie können sich nun aber bis 1. November 2020 Zeit lassen, ohne mit Sanktionen belegt zu werden, weil die Bundesnetzagentur den Vollzug der Anordnung solange ausgesetzt hat. Die Behörde verband diesen fünfmonatigen Aufschub allerdings mit der ausdrücklichen Androhung eines Zwangsgeldes von insgesamt vier Millionen Euro, falls auch dieser Termin nicht eingehalten werden sollte. Schon jetzt hätte sie die Nichteinhaltung der Frist mit bis zu zehn Millionen Euro ahnden können.

Netzbetreiber kämpfen mit IT-Problemen

Zu Anfang des Jahres hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber wissen lassen, dass sie sich nicht in der Lage sähen, die Neuregelung fristgemäß umzusetzen. Sie wurden daraufhin von der Behörde am 30. Januar aufgefordert, die Gründe für eine etwaige Verzögerung darzulegen. In ihrem Antwortschreiben vom 27. Februar begründeten sie den Verzug mit der Komplexität und Vielzahl der notwendigen Änderungen in der IT-Struktur. Mit Blick auf die Systemsicherheit des vollelektronisch ablaufenden Ausschreibungsverfahrens sei die Einhaltung des Termins nicht verantwortbar. Zugleich stellten sie die Umsetzung der Neuregelung bis zum 2. November in Aussicht.

 

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