Juni 2020 |
200606 |
ENERGIE-CHRONIK |
Von den 47,4 Millionen PkW, die es Ende 2019 in Deutschland gab, verfügten 1,4 Prozent über einen Elektromotor als alleinigen oder alternativen Antrieb. Zum allergrößten Teil (1,1 Prozent) waren das sogenannte Hybride, bei denen der Elektromotor lediglich den Verbrennungsmotor ergänzt. Von diesen waren wiederum die allermeisten (0,9 Prozent) nur Kurzstrecken-Aushilfen, die vom Verbrennungsmotor aufgeladen werden. Nur 0,2 Prozent waren "Plug in"-Hybride, die an der Steckdose aufgeladen werden und auch etwas längere Strecken elektrisch bewältigen. Nicht viel größer war der Anteil der reinen Elektrofahrzeuge am Gesamtbestand (0,3 Prozent). Den 2016 eingeführten "Umweltbonus" gibt es nur für reine Stromer und für extern aufladbare Hybride. In den Jahresberichten des Kraftfahrtbundesamtes wird deshalb der "Plug in"-Bestand ab 2017 gesondert aufgeführt. Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Jahresberichte
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Im Rahmen ihres "Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets" (200601) beschloss die schwarz-rote Koalition am 3. Juni, die staatlichen Prämien für die Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen vorübergehend erneut zu erhöhen und sogar zu verdoppeln. Die Anhebung ist auf eineinhalb Jahre befristet. Außerdem soll die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2030 verlängert werden, die sonst Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre (160511). Der Finanzbedarf für beide Maßnahmen wird mit 2,2 Milliarden Euro beziffert.
Zuletzt war am 19. Februar eine geänderte Förderrichtlinie
in Kraft getreten, die bis Ende 2025 gelten soll. Sie stockt die bisherigen
Kaufprämien des Bundes um die Hälfte auf, sofern die Industrie in
gleichem Maße die Rabatte auf den offiziellen Verkaufspreis der Fahrzeuge
erhöht (200207). Bei der nun nachgeschobenen Verdoppelung
der Staatsprämie bis Ende 2021 wird das von den Herstellern nicht verlangt
– wohl als kleiner Ausgleich dafür, dass sie vergebens auf staatliche
Zuschüsse zum Neukauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren gedrängt
haben und und zusätzlich eine bittere Pille schlucken müssen: Für
neu zugelassene Verbrenner-Pkw wird die Kfz-Steuer ab 2021 hauptsächlich
auf die CO2-Emissionen pro Kilometer bezogen und oberhalb eines Werts von 95
Gramm in Stufen angehoben.
Deutlich größer wurde die Zahl der Anträge erst nach der Verlängerung des Angebots um ein Jahr (190609). Für einen noch kräftigeren Schub sorgte die Aufstockung und Verlängerung der Prämie bis Ende 2025, die das Kabinett im November 2019 beschloss und im Februar 2020 von der EU genehmigt wurde (200207). Die jetzt beschlossene nochmalige Erhöhung der Staatsbeihilfe um das Doppelte dürfte die Zahl der Anträge weiter zunehmen lassen, da sie über bloße Mitnahmeeffekte hinaus die finanzielle Schwelle für die Anschaffung eines Elektroautos spürbar senkt – vorerst aber nur bis Ende 2021. |
Der 2016 eingeführte "Umweltbonus" betrug zunächst 2000 Euro für reine Elektroautos und 1500 Euro für Hybrid-Fahrzeuge (soweit es sich um "Plug in"-Modelle handelt, deren Batterie von außen aufgeladen werden kann). Hinzu kamen Preisnachlässe der Industrie in derselben Höhe auf den Listenpreis (160403). Die zu Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Änderung erhöhte die Staatsprämie für Elektroautos um das Eineinhalbfache. Bei Elektroautos sind das 3000 Euro (bei einem Kaufpreis bis zu 40.000 Euro) bzw. 2500 Euro (bis 65.000 Euro). Für Plug-in-Fahrzeuge steigt die Förderung in denselben Preisklassen auf 4500 bzw. 3750 Euro. Durch die nunmehr beschlossene "Innovationsprämie" verdoppelt sich der Bundeszuschuss pro Elektroauto für eineinhalb Jahre auf 6000 bzw. 5000 Euro und für Plug-in-Fahrzeuge auf 4.500 bzw. 3750 Euro. Zusammen mit den Preisnachlässen der Hersteller, die zwischen 3000 und 1875 Euro betragen, ergibt sich so rechnerisch eine Verbilligung um bis zu 9.000 Euro.
Weitere 2,5 Milliarden Euro will die Koalition in den Ausbau der
Ladesäulen-Infrastruktur für Elektroautos, die Förderung von
Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung
investieren. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen
Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden.