Juli 2020

200706

ENERGIE-CHRONIK


 

Das EEG-Konto wies im Juni ein Defizit von 1,16 Milliarden Euro auf. Es rutschte damit zum ersten Mal seit 2013 wieder in die roten Zahlen. Der im März 2019 erreichte Höchststand von sechs Milliarden Euro war schon zu Anfang dieses Jahres arg zusammengeschmolzen, obwohl die Umlage zum 1. Januar um 0,351 Cent pro Kilowattstunde erhöht wurde. Die im März einsetzende Corona-Krise beschleunigte dann die Leerung des EEG-Kontos, weil mit dem Stromverbrauch auch die Großhandelspreise sanken (siehe hierzu 200504).

Subventionierung der EEG-Umlage gebilligt

Der Bundestag billigte am 2. Juli die Subventionierung der EEG-Umlage, wie sie von der schwarz-roten Koalition im Juni beschlossen wurde. Im Rahmen ihres "Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets" hat die Bundesregierung bis zu elf Milliarden Euro eingeplant, um die Umlage im kommenden Jahr auf 6,5 Cent und 2022 auf 6,0 Cent pro Kilowattstunde deckeln zu können (200602). Die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) wurde mit den Stimmen der Regierungsmehrheit in § 3 entsprechend geändert. Abgelehnt und heftig kritisiert wurde die Vorlage lediglich von der AfD, die wieder mal über die "Windmühlen" schimpfte und ein Plädoyer für die Kernenergie hielt. Auch die FDP äußerte in der Debatte starke Vorbehalte, stimmte am Ende aber mit der Regierungskoalition, während Linke und Grüne sich enthielten.

"Wir wollen die privaten Haushalte gerade in dieser schwierigen Zeit und auch die Wirtschaftsbetriebe von Stromkosten entlasten", begründete der CDU-Abgeordnete Carsten Müller die Vorlage. Das sei auch sehr wichtig, um die Akzeptanz der Energiewende weiter zu fördern. Der SPD-Abgeordnete Timon Gremmels verwies darauf, dass die Stromverbraucher eine derartige Entlastung beanspruchen können: "Wir werden sicherstellen, dass sozusagen der CO2-Preis in das EEG-Umlagen-Konto fließt."

Genehmigung durch Brüssel noch ungewiß

Allerdings gibt es in der schwarz-roten Koalition noch Bauchschmerzen hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Wie es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie heißt, kann die vorgesehene Verwendung von Haushaltsmitteln zur Senkung der EEG-Umlage "eine beihilferechtliche Neubewertung und ggf. ein entsprechendes beihilferechtliches Notifizierungsverfahren erforderlich machen", sobald diese staatlichen Mittel "zu einer konkreten Entlastung von Unternehmen führen". Falls es deshalb zu Beanstandungen komme, werde man diese rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Haushaltsansätze vor dem 1. Januar 2021 berücksichtigen. Grundsätzlich gehe die Regierung jedoch davon aus, dass sie sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2019 berufen könne (190301) und die EEG-Umlage auch mit der nun vorgenommenen Änderung keine europarechtlichen Vorschriften verletze.

 

Links (intern)