Oktober 2021

211012

ENERGIE-CHRONIK


Bußgeld für zwei Stromhändler wegen Marktmanipulation

Die Bundesnetzagentur hat zwei Stromhändler mit Bußgeldern belegt, weil sie im Juni 2019 durch Marktmanipulationen die Netzstabilität gefährdeten. Wie sie am 5. Oktober mitteilte, handelt es sich um die Energi Danmark A/S (200.000 Euro) und die Optimax Energy GmbH (175.000 Euro). Beide gehören zu den fünf Unternehmen, bei denen die Aufsichtsbehörde im Zuge ihrer Ermittlungen schon im April 2020 feststellte, dass sie ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verletzt haben. Aus demselben Grund rügte sie auch die Unternehmen Centrica, Danske Commodities und Statkraft Markets, während das Verfahren gegen Trailstone eingestellt wurde (200407).

Insgesamt wurden 52 Energiehändler aus elf Unternehmen überprüft

Die nun bekanntgegebenen Bußgelder beziehen sich auf den weitergehenden Vorwurf der Marktmanipulation, den die Behörde bei insgesamt 52 Energiehändlern aus elf Unternehmen untersuchte. Bei acht dieser Unternehmen wurde kein Anfangsverdacht festgestellt. Gegen die übrigen drei eröffnete sie im September 2020 Bußgeldverfahren wegen Marktmanipulation am Großhandelsmarkt. Die gegen Energi Danmark und Optimax Energy verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das dritte Verfahren läuft noch.

Den Anstoß gaben Anzeigen von ACER

Ausgelöst wurden die Verfahren wegen Marktmanipulation durch Anzeigen der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1227/2011über die Integrität und Transparenz des Großhandelsmarktes (REMIT) den europäischen Strommarkt überwacht. ACER hatte bei den beiden überführten Unternehmen und anderen Marktteilnehmern hohe Verkaufsvolumen festgestellt, die anscheinend Arbitrage-Geschäften dienten. Dabei nutzen Stromhändler solche Situationen, in denen die "Ausgleichsenergie", die ihnen von den Übertragungsnetzbetreibern für die Regelenergie zum Ausgleich von Bilanzungleichgewichten in Rechnung gestellt wird, billiger zu haben ist als der Börsenstrom. Die Differenz ist ihr Gewinn zu Lasten der anderen Marktteilnehmer. Vor allem ergeben sich daraus irreführende Signale über den tatsächlichen Bedarf an Regelenergie. Im Juni 2019 entstand dadurch an drei Tagen ein so erhebliches Ungleichgewicht im deutschen Stromsystem, dass es nur mühsam und mit Unterstützung ausländischer Partner stabil gehalten werden konnte (190701). Zur Beseitigung solcher Fehlanreize wurde inzwischen ein geändertes Verfahren zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises eingeführt (200517) .

 

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