Juni 2022 |
220611 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission kann sich inzwischen doch nicht mehr sicher sein, dass ihr "Taxonomie"-Vorschlag zur grünen Reinwaschung von Kernenergie und Erdgas akzeptiert wird. Am 14. Juni haben im Europa-Parlament die Abgeordneten der beiden zuständigen Ausschüsse für Umwelt und Wirtschaft mit 76 zu 62 Stimmen bei vier Enthaltungen eine Entschließung gegen den Vorschlag der Kommission angenommen, bestimmte Tätigkeiten im Bereich von Kernenergie und Erdgas in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten aufzunehmen. Ob das Parlament diesem Einspruch folgt, wird sich bei der nächsten Plenartagung zeigen, die vom 4. bis 7. Juli stattfindet. Sowohl das Parlament als auch der Rat können bis 11. Juli entscheiden, ob sie ein Veto gegen den Vorschlag der Kommission einlegen wollen. Falls das Europa-Parlament den Taxonomie-Vorschlag der Kommission mit der absoluten Mehrheit von 353 Abgeordneten ablehnen sollte, müsste die Kommission ihn entweder zurückziehen oder in geänderter Form erneut zur Genehmigung vorlegen.
In ihrer Entschließung konzedieren die Abgeordneten, dass Kernenergie und Erdgas für die Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung während des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft wichtig sind. Sie sind aber nicht der Ansicht, dass die von der Kommission vorgeschlagenen technischen Prüfstandards den Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten entsprechen, wie sie in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegt sind. Außerdem fordern sie, dass derartige "delegierte Rechtsakte" der Kommission künftig einer öffentlichen Konsultation und Folgenabschätzung unterzogen werden, da sie erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen haben könnten.
Rund fünfzig Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt, des Bundeskriminalamts und der Finanzaufsicht Bafin durchsuchten am 31. Mai die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt und speziell die Räumlichkeiten von deren Fondstochter DWS. Anlass war ein seit Januar laufendes Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlagebetrugs mit Finanzprodukten, die angeblich besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung erfüllen und deshalb unter dem vermeintlichen Gütesiegel "ESG" (Environment, Social, Government) angeboten wurden. "Nach Prüfung haben sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass entgegen der Angaben in Verkaufsprospekten von DWS-Fonds ESG-Faktoren nur in einer Minderheit der Investments tatsächlich berücksichtigt worden sind, in einer Vielzahl von Fällen jedoch keinerlei Beachtung gefunden haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
In Gang gekommen war das Verfahren durch Berichte über das "Greenwashing" der DWS, die sich auf Enthüllungen der früheren DWS-Nachhaltigkeitsbeauftragten Desiree Fixler stützten. Fixler war von der DWS entlassen worden, nachdem sie auf möglicherweise falsche Angaben zu Nachhaltigkeitsfonds im Geschäftsbericht hingewiesen und Verbesserungen verlangt hatte.