März 2023 |
230313 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Europäische Rat erzielte am 28. März eine politische Einigung über den Vorschlag, die Geltungsdauer des freiwilligen Ziels zur Senkung der Gasnachfrage um 15 Prozent um ein Jahr zu verlängern. Andernfalls wäre die ab 1. August 2022 geltende Verordnung zum 31. März 2023 ausgelaufen (220701). In der neuen Verordnung wird die Möglichkeit beibehalten, dass der Rat einen "Unionsalarm" zur Versorgungssicherheit auslöst. In diesem Fall würde die Senkung der Gasnachfrage verpflichtend. Der Rat wird sich nun darum bemühen, die Verordnung im schriftlichen Verfahren förmlich anzunehmen. Anschließend wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 1. April 2023 in Kraft treten.
"Die EU hat die Energiekrise noch nicht vollständig überwunden und
Russland setzt Energie weiterhin als Waffe ein", erklärte dazu die
schwedische Ministerin für Energie, Unternehmen und Industrie, Ebba Busch.
"Die EU-Mitgliedstaaten müssen Solidarität zeigen und sich für den
kommenden Winter wappnen. Der Gesamtverbrauch an Erdgas in der EU ist
zwischen August 2022 und Januar 2023 um 19,3 Prozent zurückgegangen.
Aufgrund der Senkung unserer Gasnachfrage konnten wir unsere Speicher
auffüllen, die Preise niedrig halten und eine bessere Energieversorgung
sicherstellen. Es ist wichtig, dass wir so weitermachen und die Resilienz
aufrechterhalten."
In der neuen Verordnung ist als freiwilliges Ziel festgelegt, dass die
Mitgliedstaaten ihren Erdgasverbrauch zwischen dem 1. April 2023 und dem
31. März 2024 um 15 Prozent gegenüber ihrem Durchschnittsverbrauch im
Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2022 senken. Die
Mitgliedstaaten können selbst über die Maßnahmen entscheiden, mit denen
sie das Ziel erreichen wollen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten
weiterhin Informationen über erzielte Einsparungen melden, und zwar
mindestens alle zwei Monate. Im Falle eines Unionsalarms hätten die
Meldungen monatlich zu erfolgen. Die Verlängerung war am 20. März von der
Kommission auf Grundlage von Artikel 122 des Vertrags über die
Arbeitsweise der EU vorgeschlagen worden, der für Notsituationen
vorgesehen ist.