März 2023

230313

ENERGIE-CHRONIK


EU verlängert freiwillige Senkung der Gasnachfrage um ein Jahr

Der Europäische Rat erzielte am 28. März eine politische Einigung über den Vorschlag, die Geltungsdauer des freiwilligen Ziels zur Senkung der Gasnachfrage um 15 Prozent um ein Jahr zu verlängern. Andernfalls wäre die ab 1. August 2022 geltende Verordnung zum 31. März 2023 ausgelaufen (220701). In der neuen Verordnung wird die Möglichkeit beibehalten, dass der Rat einen "Unionsalarm" zur Versorgungssicherheit auslöst. In diesem Fall würde die Senkung der Gasnachfrage verpflichtend. Der Rat wird sich nun darum bemühen, die Verordnung im schriftlichen Verfahren förmlich anzunehmen. Anschließend wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 1. April 2023 in Kraft treten.

Gesamtverbrauch der EU ging bis Januar um 19,3 Prozent zurück

"Die EU hat die Energiekrise noch nicht vollständig überwunden und Russland setzt Energie weiterhin als Waffe ein", erklärte dazu die schwedische Ministerin für Energie, Unternehmen und Industrie, Ebba Busch. "Die EU-Mitgliedstaaten müssen Solidarität zeigen und sich für den kommenden Winter wappnen. Der Gesamtverbrauch an Erdgas in der EU ist zwischen August 2022 und Januar 2023 um 19,3 Prozent zurückgegangen. Aufgrund der Senkung unserer Gasnachfrage konnten wir unsere Speicher auffüllen, die Preise niedrig halten und eine bessere Energieversorgung sicherstellen. Es ist wichtig, dass wir so weitermachen und die Resilienz aufrechterhalten."
   
In der neuen Verordnung ist als freiwilliges Ziel festgelegt, dass die Mitgliedstaaten ihren Erdgasverbrauch zwischen dem 1. April 2023 und dem 31. März 2024 um 15 Prozent gegenüber ihrem Durchschnittsverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2022 senken. Die Mitgliedstaaten können selbst über die Maßnahmen entscheiden, mit denen sie das Ziel erreichen wollen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten weiterhin Informationen über erzielte Einsparungen melden, und zwar mindestens alle zwei Monate. Im Falle eines Unionsalarms hätten die Meldungen monatlich zu erfolgen. Die Verlängerung war am 20. März von der Kommission auf Grundlage von Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vorgeschlagen worden, der für Notsituationen vorgesehen ist.

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