April 2023

230409

ENERGIE-CHRONIK


Kabinett beschließt Entwurf eines "Energieeffizienzgesetzes"

Das Bundeskabinett beschloss am 19. April den von Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgelegten Entwurf eines "Energieeffizienzgesetzes". Damit soll Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen bekommen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Die öffentliche Hand soll zudem mit Vorbild vorangehen. Hierzu definiert das Gesetz konkrete Einsparvorgaben für die öffentliche Hand. Auch werden Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.

"Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir auch die Verbrauchsseite stärker in den Blick nehmen", erklärte dazu Habeck. "Es muss uns gemeinsam gelingen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam gezeigt, dass das möglich ist."

Das neue EnEfG - so die Abkürzung - legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Darüber hinaus werden Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um mehr als 550 Terawattstunden (TWh) bis 2030 gegenüber dem Bezugsjahr 2008. Zur Umsetzung der EU-Vorgaben werden Bund und Länder verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) erbringen

Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz werden von Bund und Ländern künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor, die jährlich eine Endenergieeinsparung von zwei Prozent ermöglichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.

Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen sind in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Über die konkrete Effizienzmaßnahme entscheiden die Unternehmen. Abwärme soll künftig besser genutzt werden. Hierzu werden Unternehmen verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, zu verwenden (Abwärmenutzung).

Neue Rechenzentren werden zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards, einer minimalen Temperatur für die Luftkühlung sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet. Bestandsanlagen sollen auf die Effizienz es Stromeinsatzes achten. Insgesamt werden Betreiber von Rechenzentren dazu aufgefordert künftig verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Generell soll Abwärme aus Produktionsprozessen künftig besser genutzt werden, soweit es nicht möglich ist, sie von vornherein zu vermeiden.

 

Links (intern)