Oktober 2023 |
231014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Am 20. Oktober beschlossen die Länder auf Anregung von Bayern, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der das Bundeskleingartengesetz entsprechend ändert. Der Bundesrat begründet dies mit der unklaren Rechtslage. So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer Photovoltaikanlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt.
Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten
Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Die
Nutzung einer solchen Anlage hätte damit keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung,
ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.
Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und
anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste
Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das
Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat abschließend
nochmals damit befassen.