Juni 2024

240614

ENERGIE-CHRONIK


Fast jedes Windrad ist von Abschaltauflagen betroffen

Ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht hat erstmals empirisch untersucht, wie viele der von 2014 bis 2019 genehmigten Windenergieanlagen in Deutschland tatsächlich von Abschaltauflagen betroffen sind (PDF). Das Ergebnis: Bei 94 Prozent der untersuchten Anlagen werden zeitliche Betriebsbeschränkungen im Genehmigungsbescheid festgeschrieben.

Zeitliche Betriebsbeschränkungen sind ein gängiges Instrument, um die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen sicherzustellen. Sie erfolgen in der Regel durch Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid und dienen dazu, den Betrieb der Anlagen mit anderen Schutzgütern wie Mensch und Tier in Einklang zu bringen. Abschaltauflagen verpflichten Anlagenbetreiber, Windräder zu bestimmten Zeiten oder Anlässen vollständig abzuschalten oder den Betrieb zu drosseln, um die Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter zu minimieren.

Am häufigsten geht es um den Schutz von Fledermäusen

Die Studie zeigt, dass vor allem artenschutzbedingte Auflagen eine Rolle spielen. Rund 75 Prozent der Anlagen sind davon betroffen, wobei der Schutz von Fledermäusen mit 71 Prozent den größten Anteil ausmacht. Nur bei einem Drittel der Anlagen wird der Betrieb zum Schutz von Vögeln eingeschränkt, wobei sich und die Hälfte solcher Maßnahmen auf den Schutz von Rotmilanen bezieht (17 Prozent). Weitere Gründe für Abschaltauflagen waren die Begrenzung von Schattenwurf (68 Prozent), Eiswurf (53 Prozent), Lärm (39 Prozent) und Turbulenzwirkungen (9 Prozent).

Die Beschränkungen zum Schutz bedrohter Vogel- und Fledermausarten sowie vor Lärm und Turbulenzwirkungen nahmen im betrachteten Zeitraum tendenziell zu. Zudem stellte das Forscherteam einen Anstieg der Abschaltauflagen von Nord nach Süd fest.

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