Februar 2025 |
250207 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte am 28. Januar eine verbraucherfreundliche Novellierung der Fernwärmeverordnung sowie die Einführung einer bundesweit zuständigen Preisaufsichtsbehörde. Er stützt sich dabei auf ein vom ihm beauftragtes Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission Prof. Dr. Jürgen Kühling. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Regulierung von Wärmenetzen eklatante Defizite bestehen. Die Stellung der Verbraucher sei gegenüber den Versorgungsunternehmen in diesen Monopolmärkten geschwächt. Sie schlagen deshalb die Einrichtung einer Preisaufsichtsbehörde vor, die eine Obergrenze für Wärmepreise festlegt und deren Einhaltung kontrolliert. Diese Behörde sei am sinnvollsten bei der Bundesnetzagentur anzusiedeln.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbands ergab, dass knapp zwei Drittel der befragten Fernwärmekunden (64 Prozent) eine öffentliche Preisaufsicht befürworten, die überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Preise eingehalten werden. Dagegen ist es für den einzelnen Verbraucher schwer, die Preisbildung bei leitungsgebundener Wärme nachzuvollziehen. Die Marktbeobachtung des vzbv erhebt deshalb seit Anfang 2023 quartalsweise die Preisdaten von 31 Wärmenetzen aus ganz Deutschland. Dabei ergab sich für das vierte Quartal 2024, dass private Haushalte in einem typischen Mehrfamilienhaus in großen Wärmenetzen im Median-Durchschnitt 16 Cent pro Kilowattstunde zahlten. In kleinen Wärmenetzen waren dagegen 22 Cent pro Kilowattstunde. Nach drastischen Preissteigerungen hat der vzbv zwei Sammelklagen gegen HanseWerk Natur GmbH und E.ON sowie Unterlassungsklagen gegen die Stadtwerke Neubrandenburg und Avacon Natur eingereicht.