Februar 2025 |
250212 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur erneuerte am 19. Februar die bisherigen Höchstwerte
bei den Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen. Der Höchstwert für
neue Biomasseanlagen beträgt also weiterhin 19,43 Cent/kWh, der für bestehende
Biomasseanlagen 19,83 Cent/kWh, und für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert
von 21,03 Cent/kWh geboten werden. Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen
in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für die beiden Gebotstermine
für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April 2025.
"Mit der Festlegung der Höchstwerte für die Biomasse- und Biomethanausschreibungen
auf dem Niveau des Vorjahres sorgen wir für stabile und verlässliche Bedingungen",
meinte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Ohne die erneuten
Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren Werte
reduziert, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorsieht. Im Vorjahr hatte die
Bundesnetzagentur die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen
um 10 Prozent erhöht.