Februar 2025

250212

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur bestätigt Höchstwerte für Biomasse und Biomethan

Die Bundesnetzagentur erneuerte am 19. Februar die bisherigen Höchstwerte bei den Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt also weiterhin 19,43 Cent/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Cent/kWh, und für Biomethananlagen kann bis zu einem Wert von 21,03 Cent/kWh geboten werden. Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für die beiden Gebotstermine für Biomasse- und Biomethananlagen zum 1. April 2025.

"Mit der Festlegung der Höchstwerte für die Biomasse- und Biomethanausschreibungen auf dem Niveau des Vorjahres sorgen wir für stabile und verlässliche Bedingungen", meinte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Ohne die erneuten Festlegungen hätten sich die Höchstwerte auf die deutlich niedrigeren Werte reduziert, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorsieht. Im Vorjahr hatte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für Biomethananlagen und neue Biomasseanlagen um 10 Prozent erhöht.

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