März 2025 |
250305 |
ENERGIE-CHRONIK |
![]() |
Nach dem höchstinstanzlichen Urteil, mit dem das Oberlandesgericht Karlsruhe die Einwände der EnBW-Tochter "naturenergie netze GmbH" gegen die Übertragung von zehn kommunalen Stromnetzen an die Netztochter der Badenova zurückwies, kam es am 2. Oktober 2024 nach fünf Jahren endlich zur Unterzeichnung der Konzessionsverträge. Auf diesem Foto freuen sich sechs der Bürgermeister(innen) gemeinsam mit fünf Vertreter(innen) der Badenova über die soeben unterzeichneten Dokumente. Noch ahnen sie nicht, dass sich die EnBW-Tochter einen neuen juristischen Dreh einfallen lassen würde, um die Übertragung der Netze an den neuen Konzessionär Badenova weiterhin zu verweigern. Foto: Badenova
|
Seit 2021 gab es in Baden-Württemberg insgesamt 39 gerichtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit kommunalen Konzessionsvergaben im Strom- und Gasbereich, soweit dies der Landeskartellbehörde durch Mitteilungen von Gerichten, über das Bundeskartellamt oder auf andere Weise bekannt geworden ist. Kläger waren dabei in 35 Verfahren – das sind rund 90 Prozent der Fälle – die drei regionalen Netzbetreiber der Energie Baden-Württemberg (EnBW). An der Spitze lag die Konzerntochter naturenergie netze GmbH mit 20 Klagen, gefolgt von der Netze BW GmbH mit elf und der Netze Regional GmbH mit vier Klagen.
Dies teilte das Stuttgarter Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit, nachdem sechs Landtagsabgeordnete der SPD einen elf Punkte umfassenden Fragenkatalog zum geschäftlichen Gebaren der EnBW eingereicht hatten, die faktisch zu hundert Prozent dem Land und Kommunalverbänden gehört. Vor allem wollten die Sozialdemokraten wissen, wie die grün-schwarze Landesregierung es bewertet, "dass die naturenergie netze GmbH als Tochterunternehmen der EnBW sich trotz eines letztinstanzlichen Gerichtsurteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe weigert, das Stromnetz von zehn Gemeinden in Südbaden an die badenovaNETZE GmbH zu übergeben".
Zu diesem und anderen Punkten erhielten die Fragesteller allerdings nur sehr dürftige oder ausweichende Antworten. Die Landesregierung wollte es offensichtlich vermeiden, in die seit Jahren andauernde Auseinandersetzung um die Konzessionen der zehn südbadischen Gemeinden hineingezogen und für das Verhalten der EnBW-Netztochter in diesem Streit verantwortlich gemacht zu werde.
Begonnen hatte der Konflikt 2019, als die südbadischen Gemeinden Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Inzlingen, Kandern (einige Ortsteile), Neuenburg (Ortsteil Steinenstadt), Rümmingen, Schallbach und Wittlingen die ausgelaufenen Konzessionen für ihre Stromnetze gemeinsam neu ausschrieben. Anstatt diese erneut der Netzgesellschaft der EnBW-Regionaltochter "Energiedienst AG" zu übertragen (die sich seit Oktober 2023 "naturenergie hochrhein AG" nennt), hatten sie sich dabei für für die Netztochter "bnNetze GmbH" des Freiburger Regionalversorgers Badenova als günstigsten Anbieter entschieden.
Das wollte die "ED Netze GmbH", die sich bald darauf in Anlehnung an die Mutter in "naturenergie netze GmbH" umbenannte, aber nicht akzeptieren. Sie verlangte Akteneinsicht und glaubte in den Angebotsunterlagen der Badenova sowie deren Bewertung durch die Kommunen etliche gravierende Fehler zu erkennen. Allerdings unterlag sie mit dieser Ansicht sowohl vor dem Landgericht Mannheim als auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Deshalb kam es erst im Herbst vorigen Jahres endlich zur Unterzeichnung der Stromkonzessionsverträge zwischen den zehn Gemeinden und der Badenova.
Die EnBW-Tochter weigerte sich indessen weiterhin, den Stromnetzbetrieb in diesen zehn Gemeinden der Badenova zu übertragen, wodurch die neu abgeschlossenen Konzessionsverträge in der Praxis gar nicht wirksam werden konnten. In einem vom 24. Januar datierten "Statement zu laufenden Konzessionsverfahren" begründete sie dies damit, dass das Urteil des Oberlandesgerichts keine letztinstanzliche Entscheidung über die Herausgabe des Netzes sei, da es nur die in § 47 des Energiewirtschaftsgesetzes vorgeschriebene "Rügeobliegenheit" betreffe. Um eine rechtskräftige Handhabe zur Herausgabe des Netzes zu erlangen, müsse die Badenova vielmehr den ganzen Streit zuerst nochmals als Hauptsacheverfahren durch sämtliche Instanzen bringen.
Das war offensichtlich eine sehr formaljuristische, um nicht zu sagen spitzfindige Betrachtungsweise, die hauptsächlich dem Zweck dienen dürfte, die Herausgabe der Netze so lange wie nur möglich zu verzögern, bis die Gegenseite entnervt aufgibt. Denn solche Gerichtsverfahren sind nicht nur sehr langwierig, sondern können auch auch sehr teuer werden, da weder Anwälte noch Gutachter kostenlos zu Diensten sind.
Man versteht deshalb, weshalb die Badenova zögerte, erneut den mühsamen, langwierigen und teuren Weg durch die Instanzen zu beschreiten, und stattdessen erst mal auf politischen Druck setzte, um die EnBW-Tochter doch noch zum Einlenken zu bewegen. So erklärte Efringen-Kirchens Bürgermeisterin Carolin Holzmüller empört: "Wenn sich schon ein Konzern nicht an ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts hält, wie soll man dann in heutigen Zeiten, da Parteien am rechten Rand erstarken, einem Bürger klar machen, dass Recht und Gesetz zu wahren sind?"
Aber nicht nur die zehn Gemeinden, mit denen die Badenova endlich die Konzessionsverträge unterzeichnet hatte, empörten sich über das Blockade-Verhalten der EnBW-Tochter. "Wir brauchen in dieser Angelegenheit Konsequenzen und endlich eine Lösung", forderten insgesamt 55 Rathauschefs aus dem Südwesten des Landes in einem Brief an den baden-württembergischen Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne). Parallel dazu kam es zu der Anfrage der sechs Abgeordneten an die Landesregierung, und am 20. Februar befasste sich auch der Umweltausschuss des Landtags mit dem Thema.