November 2025 |
251106 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Umweltminister der EU beschlossen am 5. November erstmals ein unionsweites Klimaziel für das Jahr 2040. Sie folgten dem Vorschlag der Kommission, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Dieses Zwischenziel ergänzt die bisherigen Festlegungen des EU-Klimaschutzgesetzes, wonach die Mitgliedsstaaten bis 2050 das Ziel der Klimaneutralität (Art. 2) und bis 2030 eine Senkung ihrer Nettotreibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 (Art. 4) erreichen sollen. Zugleich hat die Kommission diesen Vorschlag aber mit soviel "Revisionsklauseln, Senken-Ausreden und neuen Hintertüren" verbunden, dass dabei "am Ende nur 80 Prozent rauskommen könnten", wie nicht nur der Europa-Abgeordnete Michael Bloss (Grüne) befürchtet.
Um auf der unmittelbar bevorstehenden 30. Weltklimakonferenz in Belem (251105)
etwas vorweisen zu können, fassten die Umweltminister auf ihrer jüngsten Ratstagung
den weiteren Beschluss, die EU-Emissionen bis 2035 in einem Bereich zwischen
66,25 und 72,50 Prozent zu vermindern (immer mit Bezugnahme auf den Stand von
1990). Die bisherige Vorgabe im EU-Klimaschutzgesetz ist eine Senkung um 55
Prozent bis 2030.