Juni 1991 |
910602 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundeswirtschaftsminister Jürgen Möllemann (FDP) hat erneut bekräftigt, er werde zurücktreten, falls der von der Bonner Koalition vereinbarte Subventionsabbau in Höhe von 10 Mrd. DM sich nicht im Hauhaltsentwurf finde, den das Kabinett am 10. Juli billigen soll (FR, 27.6.91). In diesem Zusammenhang wird auch eine Kürzung der Kokskohlenbeihilfe sowie eine Verringerung der jährlichen Steinkohlefördermenge auf rund 59 Mio. Jahrestonnen diskutiert. Wie aufgeladen die Stimmung bei den Bergleuten ist, wurde deutlich, als ca. 800 Kumpel bei einer Demonstration eine Strohpuppe verbrannten, die Möllemann darstellen sollte (Zeit, 21.6.91).
Die Industriegewerkschaft Bergbau und Energie hat inzwischen mit einem politischen Boykott gedroht, falls Möllemann sein Vorhaben tatsächlich in die Tat umsetze. Sollten die Kürzungspläne verwirklicht werden, so IG Bergbau-Vorsitzender Hans Berger, werde sich seine Gewerkschaft an den anstehenden Diskussionen über ein neues Energieprogramm der Bundesregierung nicht mehr beteiligen. Statt über Subventionsabbau zu reden, sollten nach Ansicht der IG Bergbau zunächst einmal die energiepolitischen Ziele bis 2005 abgesteckt und entsprechende Abnahmegarantien gegeben werden. Danach erst dürften die finanzpolitischen Entscheidungen getroffen und mit der Brüsseler Kommission abgestimmt werden (FR, 27.6.91).
Die EG-Kommission hat unterdessen gegen die Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da Bonn den 1989 geforderten Umstrukturierungsplan für den deutschen Steinkohlenbergbau noch nicht vorgelegt hat. Für Möllemann war dieser Schritt "überraschend und wenig hilfreich". Die Bundesregierung sei unverändert bestrebt, die strittigen Fragen auf dem Verhandlungswege zu lösen. Die grundsätzliche Forderung der Kommission nach einem Umstrukturierungsplan (zur Prüfung der kartellrechtlichen Haltbarkeit der deutschen Kohlebeihilfen), so Möllemann, sei im übrigen Gegenstand der von Bergbau und Bundesregierung gegen die EG-Kommission erhobenen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (FR, 17.6.91).