Juni 1991

910603

ENERGIE-CHRONIK


Ost-Gemeinden kündigen Vereinbarung mit westlichen Versorungsunternehmen

126 Kommunen in Ostdeutschland drohen mit Verfassungsbeschwerde, wenn ihre Forderung nach eigenen Stadtwerken nicht bald erfüllt wird. Auf einem Kongreß in Berlin reklamierten sie in einer einstimmig angenommenen Resolution ihr "uneingeschränktes Recht" zum Betrieb von Anlagen zur kommunalen Energieversorgung, wie es auch westlichen Städten zusteht. Zudem lehnen sie eine Beschränkung bei der Auswahl von Beteiligungspartnern und die Bindungen an Vorlieferanten ab. Als größtes Hemmnis werden die sogenannten Stromverträge mit den Energiekonzernen RWE Energie, PreussenElektra und Bayernwerk angesehen. Experten schätzten, daß der jährliche Stromumsatz 22 Mrd. DM betrage. Etwa die Hälfte wären Erlöse für die Städte (dpa, 24.6.; FR, Handelsblatt, 26.6.91).

Die Gemeinden berufen sich auf das noch von der DDR-Volkskammer verabschiedete Kommunalvermögensgesetz, das die Übertragung der Anlagen für die Energieerzeugung und Verteilung auf kommunalem Boden an die Städte vorsieht. Die im Februar zwischen Treuhand, Energieversorgungsunternehmen, Städten und Spitzenverbänden getroffene Grundsatzvereinbarung, mit der gerichtliche Auseinandersetzungen um die kommunale Energieversorgung in Ostdeutschland vermieden werden sollten, scheint somit obsolet zu sein (FR, Handelsblatt, 26.6.91).