Juli 1991

910709

ENERGIE-CHRONIK


Erkundungsbergwerk Gorleben rechtens

Der Rahmenbetriebsplan für das sogenannte Erkundungsbergwerk in Gorleben, das später als Endlager für hochradioaktive Abfälle dienen soll, ist vom Verwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt worden. Das Gericht sieht die Rechte zweier Nachbarn, eines Waldbesitzers und eines Fischers, durch den Rahmenbetriebsplan nicht verletzt. Beide hatten auf Gefährdungen verwiesen, die auf sie als Nachbarn der geplanten Salzhalde zukommen könnten. Der Waldbesitzer wandte sich außerdem gegen die Stollen, die im Salzstock unter seinem Grundstück geplant, bislang aber noch verwirklicht sind. "Salz ist lebensfeindlich", erkannte dazu das Gericht. Ob und in welchem Maße die Rechte der Kläger durch die geplante Salzhalde verletzt würden, könnten aber erst die einzelnen Haupt- und Sonderbetriebspläne zeigen. Der Waldbesitzer habe auch kein Recht, das Projekt zu stoppen, solange die unterirdischen Gänge vor seinem Grundstück enden. Da die Bundesregierung das geplante Endlager vorerst nach Bergrecht bauen läßt, standen bei dem Verfahren keine atomrechtlichen Fragen zur Debatte (FR, 17.1.).