Juli 1991

910710

ENERGIE-CHRONIK


Tauziehen um Ex-Alkem

Mit Klagen vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wehrt sich das Siemens Brennelementewerk Hanau gegen die vom hessischen Umweltminister Fischer verfügte Teilstillegung. Nachdem ein Behälter mit plutoniumhaltigem Mischoxid undicht geworden war, hatte Fischer am 18. Juni den Stopp der Lagerung und des Transports von Gebinden mit Mischoxid angeordnet. Bundesumweltminister Töpfer verfügte überdies die (faktisch bereits vollzogene) Schließung des Plutoniumbunkers. Aufgrund von Aufblähungen, die sich an den Folien der gelagerten Beutel mit Mischoxid zeigten, verfügte Fischer am 19. Juli zusätzlich die Untersagung der Verarbeitung von Mischoxidpulver.

Nach Ansicht von Siemens ist die weitere Stillegung der Plutoniumverarbeitung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Die Ursache des Störfalls vom 18. Juni, bei dem vier Mitarbeiter durch radioaktive Gase kontaminiert wurden, sei inzwischen geklärt. Die Blähungen der Mischoxid-Behälter, auf die Fischer die zweite Verfügung vom 19. Juli stützte, seien auf die erzwungene Produktionseinstellung und die so verursachte längere Lagerung der Behälter zurückzuführen (FR, 11.7. u. 24.7.; Handelsblatt 25.7.; siehe auch 910606).

Eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof richtet sich dagegen, daß Fischer das Darmstädter Öko-Institut mit der Suche nach "Schwachstellen" in dem Hanauer Brennelementewerk beauftragt hat. Siemens wirft diesem Institut Befangenheit vor, da es schon mehrfach als Sachbeistand und Gutachter der Kernenergie-Gegner aufgetreten sei (FR, 2.8.).