Januar 1992 |
920110 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die für den 20.1. anberaumte Gerichtsverhandlung im Erdgasstreit zwischen der Verbundnetz Gas AG (VNG) und der Wintershall Erdgas Handelshaus GmbH (WIEH) ist abgesagt worden, da der zuständige Richter am Kreisgericht Leipzig früher als erwartet an den Bundesgerichtshof berufen wurde. Die einstweilige Verfügung, mit der das Kreisgericht der WIEH einen Lieferstopp untersagte, gilt vorerst weiter (Welt, 17.1.; siehe auch 911208).
Die Erdgas- und Erdöl GmbH (BEB) hat inzwischen einen Teil der 165 Kilometer langen Pipeline fertiggestellt, mit der noch vor dem nächsten Winter das ostdeutsche VNG-Verbundnetz an das westdeutsche Ruhrgas-Verbundnetz angeschlossen werden soll. Die WIEH baut unterdessen weiter an ihrer Stegal-Pipeline, die in spätestens einem Jahr vollendet sein soll, und bemüht sich um Großkunden aus Industrie und Kommunen entlang der neuen Trasse durch Sachsen und Thüringen (SZ, 14.1.).
Nach einem Bericht der Süddeutschen
Zeitung (14.1.) werden inzwischen "zunehmend Zweifel laut,
ob WIEH den Lieferstopp tatsächlich vollzogen hätte.
Denn es hätte BASF/Wintershall einen enormen Vertrauensschaden
eingetragen, und Engpässe wären wohl frühestens
im März aufgetreten, da VNG noch erhebliche Erdgasmengen
(circa 1,8 Milliarden Kubikmeter) in seinen Untertagespeichern
in Reserve hält. Doch geht die Zeit der Nebelkerzen ohnehin
ihrem Ende entgegen. Im Winter 1992/93 werden die Ferngasleitungen
so weit vorangetrieben sein, daß dem Markt mehr und dem
Machtgehabe der Konzerne weniger Gewicht zukommen dürfte."