März 1992 |
920322 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die im August 1990 von der damaligen DDR-Regierung mit den großen westdeutschen Verbundunternehmen geschlossenen Stromverträge seien verfassungswidrig. Zu diesem Schluß gelangt ein Rechtsgutachten, das Prof. Joachim Wieland von der Universität Bielefeld im Auftrag der SPD angefertigt hat. Die Verträge und energierechtlichen Bestimmungen des Einigungsvertrages verletzten Art. 28, Abs. 2 des Grundgesetzes, der das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden gewährleistet (Welt, 28.3.; FR, 28.3.).