Juni 1992

920607

ENERGIE-CHRONIK


Mülheim-Kärlich: Land muß RWE Schadenersatz für Stillegung zahlen

Das Land Rheinland-Pfalz muß der Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG (RWE) die Hälfte des Schadens zahlen, der durch die 1988 verfügte Stillegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich entstanden ist. Dies entschied am 19.6. die 7. Zivilkammer des Landgerichts Mainz. Nach Auffassung des Gerichts ist die ­ damals CDU-geführte ­ Landesregierung für Fehler im Genehmigungsverfahren verantwortlich zu machen, die bis heute eine dauerhafte Inbetriebnahme des Kernkraftwerks verhinderten. Die RWE beziffert den Schaden durch die Stillegung mit einer Million DM am Tag. Insgesamt sei bisher, nach vorläufiger Schätzung, ein Schaden von 500 Millionen DM entstanden. Die jetzige SPD/FDP-Landesregierung will gegen das Urteil Berufung einlegen und notfalls "durch alle Instanzen gehen" (Handelsblatt, 22.6.; FAZ, 23.6.; FR, 23.6.; siehe auch 920314).