Juni 1992 |
920609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Unter der Überschrift "Bonn plant Abstriche bei Atom-Sicherheit" berichtete die Frankfurter Rundschau (12.6.) über eine Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission, die im Juni beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Danach sollen Anlagenteile von Kernreaktoren nicht bereits nach dem rechnerisch ermittelten "Erschöpfungsgrad 1", sondern erst aufgrund faktischen Verschleißes ausgetauscht werden, sofern "durch geeignete betriebliche Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, daß Schädigungen in sicherheitstechnisch zulässigen Grenzen gehalten werden". Die Empfehlung der Reaktorsicherheitskomission werde von Bundesumweltminister Töpfer unterstützt und solle auf der Sitzung des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) am 23.6. in die KAT-Regel 3211.2 aufgenommen werden. Der Bericht rief lebhafte Kritik hervor, u.a. bei den Ländern Schleswig-Holstein und Hessen. Auf Vorschlag von Umweltminister Töpfer sah der Kerntechnische Ausschuß davon ab, die fragliche Empfehlung in die KTA-Regel 3211.2 aufzunehmen. Als Begründung wurde genannt, daß sie thematisch eher in die ergänzende Regel "Wiederkehrende Prüfungen - Betriebsfragen" gehöre, über die der KTA frühestens in einem Jahr entscheidet. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums erklärte, daß es letztlich lediglich darum gehe, die "bisherige Praxis in einer Regel festzuschreiben" (dpa, 12.6. u. 23.6.; FR, 13.6.; Welt, 13.6.; taz, 13.6.).