Juni 1992 |
920610 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das bislang einzige deutsche Endlager für
radioaktive Abfälle in Morsleben (Sachsen-Anhalt) darf wieder
in Betrieb genommen werden. Dies entschied der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 25.6. bei einer Sitzung in Magdeburg. Zuvor hatte der Senat
für Verwaltungsrecht beim Bezirksgericht Magdeburg am 27.11.91
der Klage einer Rechtsanwältin gegen die weitere Einlagerung
von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in dem ehemaligen
Salzstock stattgegeben. Im Unterschied zur ersten Instanz vertritt
das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß die von
den früheren DDR-Behörden für das Endlager erteilte
Betriebsgenehmigung, die im Einigungsvertrag bis zum Jahr 2000
befristet worden ist, rechtswirksam auf das Bundesamt für
Strahlenschutz übergegangen sei (SZ, 26.6.; Handelsblatt,
26.6.Welt, 216.6.; siehe auch 911106).